Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Lichtenfels, Urteil vom 12.12.2007
- 1 C 499/06 -
Mangel am Gebrauchtwagen: Immer erst an den Verkäufer wenden
Kein Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten, wenn Verkäufer keine Möglichkeit zur Nachbesserung hat
Reparaturkosten für Mängel an einem Gebrauchtfahrzeug kann man in der Regel erst dann vom Verkäufer ersetzt verlangen, wenn man ihm zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat. Dies haben das Amtsgericht Lichtenfels und das Landgericht Coburg entschieden.
Wer nach dem Kauf eines neuen Gebrauchten
Das zeigt ein Fall, über den Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg zu befinden hatten. Der Käufer eines gebrauchten Wohnmobils scheiterte mit seiner Klage auf Ersatz von fast 5.000 €
Sachverhalt
Im Dezember 2005 erwarb der Kläger ein 12 Jahre altes Wohnmobil zum Preis von 24.000 €. Nur einen Monat nach dem Kauf - so seine Darstellung - ergab sich bei einer Inspektion, dass Gastank und Batterien sowie Radbremszylinder, Stoßdämpfer und Spurstange defekt waren. Der Kläger ließ die schadhaften Teile durch eine Drittfirma erneuern und wollte vom Verkäufer die
Gerichtsentscheidung
Mit seiner Klage hatte er jedoch vor dem Amtsgericht Lichtenfels und dem Landgericht Coburg keinen Erfolg. Die Gerichte ließen dabei offen, ob die behaupteten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 06.05.2008
- Landgericht Coburg, Hinweisverfügung vom 27.02.2008
[Aktenzeichen: 32 S 7/08]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6172
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6172
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.