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Amtsgericht Montabaur, Urteil vom 04.08.2008
- 15 C 268/08 -
Anspruch auf Schadenersatz und Recht zur Kündigung bei mangelnder Bandbreite eines DSL-Anschlusses
DSL-Kunde kann unter anderem Einrichtungsgebühr für DSL-Anschluss bei anderem Anbieter ersetzt verlangen
Kann die vertraglich geschuldete Bandbreite eines DSL-Anschlusses nicht zur Verfügung gestellt werden, so steht dem DSL-Kunden nicht nur ein Recht zur Kündigung, sondern auch ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Als Schaden kann der Kunde zum Beispiel die Einrichtungsgebühr für einen DSL-Abschluss bei einem anderen Anbieter ersetzt verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Montabaur hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall konnte ein Telekommunikationsunternehmen bei einem seiner Kunden nicht die vertraglich geschuldete
Kunde hat Anspruch auf Schadenersatz wegen Einrichtungsgebühr für neuen DSL-Anschluss
Das Amtsgericht Montabaur entschied zu Gunsten des Kunden. Diesem stehe ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 281 Abs. 1 BGB zu. Da das Telekommunikationsunternehmen die vertraglich geschuldete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2015
Quelle: Amtsgericht Montabaur, ra-online (vt/rb)
- AG Fürth: Kunde hat Recht auf Sonderkündigung bei zu geringer DSL-Geschwindigkeit
(Amtsgericht Fürth, Urteil vom 07.05.2009
[Aktenzeichen: 340 C 3088/08]) - Außerordentliches Kündigungsrecht bei dauerhafter mangelnder Bandbreite des DSL-Anschlusses
(Amtsgericht München, Urteil vom 07.11.2014
[Aktenzeichen: 223 C 20760/14])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2009, Seite: 197 CR 2009, 197 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2008, Seite: 860 MMR 2008, 860
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Dokument-Nr. 20800
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