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Amtsgericht München, Urteil vom 26.09.2014
- 1115 Cs 254 Js 176411/13 -
Veranstaltung von Internet-Glücksspielen ohne Erlaubnis: Teilnehmer an Glücksspielen machen sich strafbar
Teilnehmer müssen Zulässigkeit des Glücksspiels in Nutzungsbedingungen überprüfen
Wer über einen Internetanbieter, der in Deutschland keine Zulassung hat, Black Jack spielt, macht sich strafbar. Dies entschied das Amtsgericht München.
Nach § 285 StGB macht sich strafbar, wer sich an einem öffentlichen Glückspiel (§ 284 StGB) beteiligt.
Spieleanbieter verfügt in Deutschland über keine Erlaubnis zur Veranstaltung von Glückspielen
Im zugrunde liegenden Streitfall spielte ein 25-jähriger Malermeister aus München über einen Internetanbieter das
Sachverhalt
Der Malermeister aus München nahm über das
Malermeister hielt Glücksspiel im Internet für erlaubt
Der Malermeister verteidigte sich vor Gericht, er sei davon ausgegangen, dass das Glückspiel im
AG München verurteilt Malermeister wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel
Der Malermeister wurde vom Amtsgericht München wegen der Beteiligung am unerlaubten Glückspiel zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro verurteilt. 63.490 Euro, die bei ihm sichergestellt wurden und die er beim Glückspiel gewonnen hat, bekommt er nicht zurück. Sie werden vom Staat eingezogen.
Glücksspielteilnehmer hätte entsprechende Hinweise in Nutzungsbedingungen des Anbieters lesen müssen
Der zuständige Richter führt in seinem Urteil aus, dass es sich bei Black Jack um ein Glückspiel handelt, für das der Veranstalter eine behördliche Erlaubnis benötigt. Das Glückspiel im
Auch juristischem Laien ist Unterschied zwischen Sportwetten und Black Jack bekannt
Das Gericht führt weiter aus, dass sich der Malermeister nicht darauf berufen kann, dass Prominente Werbung für
Internet-Glückspiel-Verbot in Deutschland verstößt nicht gegen europäisches Recht
Das Gericht stellt fest, dass das Internet-Glückspiel-Verbot in Deutschland nicht gegen europäisches Recht verstößt. Der Europäische Gerichtshof habe entschieden, dass die staatlichen Stellen in dem besonderen Bereich von Glückspielen über ein ausreichendes Ermessen bei der Festlegung der Anforderungen verfügen, die sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben und dass es Sache eines jeden Mitgliedsstaates ist, zu beurteilen, ob es erforderlich ist, Spiel- und Wetttätigkeiten vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu kontrollieren. Der Europäische Gerichtshof hat auch entschieden, dass Beschränkungen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind. Das Amtsgericht München stellt fest, dass das Glückspiel im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Gewinnspiele unter "www.digibet.tv" sind illegale Glücksspiele
(Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 04.12.2012
[Aktenzeichen: 5 K 1267/09.WI]) - OVG Berlin-Brandenburg: Vermittlung von Sportwetten an Internet-Anbieter illegal
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.06.2011
[Aktenzeichen: OVG 1 B 31.08 und OVG 1 B 3.09])
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Dokument-Nr. 20414
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