wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 30.01.2017
1118 Ds 247 Js 121291/16 -

Rentner wegen unerlaubten Besitzes von Schusswaffen verurteilt

Kauf von Waffen auf Flohmärkten

Wegen des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe, wegen des Überlassens einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an einen Nichtberechtigten, wegen Besitzes zweier halbautomatischer Kurzwaffen und Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen ist ein Rentner zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre und der Rentner muss 600 Euro Geldauflage an die Staatskasse zahlen. Dies hat das Amtsgericht München bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall führte der Rentner eine erlaubnispflichtige Waffe, ein Gewehr der Marke Zavasta, auf einem Firmenparkplatz mit sich und übergab diese gegen Zahlung von 230 Euro an einen Bekannten, der keine waffenrechtliche Erlaubnis hatte. Der Bekannte sagte in der Gerichtsverhandlung folgendes aus: "Ich kenne den Angeklagten vom Flohmarkt. Wir kamen zum Reden. Er sollte sich umhören. Er sagte, vielleicht hätte er da was. Wir haben einen Termin in Sauerlach ausgemacht und ich habe das Gewehr zu 70 Euro erworben."

Bei Wohnungsdurchsuchung aufgefundene Waffen vom Flohmarkt

Am gleichen Tag wurde von der Polizei die Wohnung des Rentners durchsucht. Dabei konnten zwei halbautomatische Selbstladepistolen, ein Revolver und Patronen aufgefunden werden. Der Verteidiger des Rentners gibt an, dass die aufgefundenen Waffen von Flohmärkten stammen und sich im Lauf der Jahre angesammelt hätten. Die Waffen seien mehr "Klump", teilweise verdreckt und verrostet.

Italienischer Reisepass mit falschen Personalien sichergestellt

Außerdem war in der Wohnung ein italienischer Reisepass mit einem Lichtbild des Rentners und falschen Personalien. Der Rentner wusste, dass der Ausweis nicht von der hierfür zuständigen Behörde ausgestellt war. Vor Gericht gab er an, dass er ihn schon seit den 90er-Jahren in Besitz hatte und es vergessen hatte. Er sei Nachtportier gewesen, als ein Italiener ihm gegenüber geprahlt habe, dass er "das kann". Er habe den Ausweis nie verwendet. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München war der Rentner in Bezug auf die Vorwürfe zu den Waffen voll geständig. Bezüglich des gefälschten italienischen Reisepass wendete er aber ein, dass dieser bereits 2008 abgelaufen sei und auch nicht von ihm unterschrieben gewesen sei.

Eingeschränkte Funktionsfähigkeit der Waffen bei Strafmaß berücksichtigt

Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte das Gericht, dass alle Waffen schon alt waren und der Revolver nur eingeschränkt funktionsfähig gewesen sei. Der Ausweis sei zur Verwendung im Rechtsverkehr ungeeignet gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2017
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht | Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24104 Dokument-Nr. 24104

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24104

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Peter Kroll schrieb am 12.04.2017

Ich dachte immer, Schusswaffen zu besitzen wäre strafbar. Hier wird mit Wattebäuschchen geworfen. Also keinerlei abschreckende Wirkung. Und beim nächsten Amoklauf: Wir sind betroffen....

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?