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Amtsgericht München, Urteil vom 30.01.2017
- 1118 Ds 247 Js 121291/16 -
Rentner wegen unerlaubten Besitzes von Schusswaffen verurteilt
Kauf von Waffen auf Flohmärkten
Wegen des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe, wegen des Überlassens einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an einen Nichtberechtigten, wegen Besitzes zweier halbautomatischer Kurzwaffen und Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen ist ein Rentner zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre und der Rentner muss 600 Euro Geldauflage an die Staatskasse zahlen. Dies hat das Amtsgericht München bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall führte der Rentner eine erlaubnispflichtige
Bei Wohnungsdurchsuchung aufgefundene Waffen vom Flohmarkt
Am gleichen Tag wurde von der Polizei die Wohnung des Rentners durchsucht. Dabei konnten zwei halbautomatische Selbstladepistolen, ein Revolver und Patronen aufgefunden werden. Der Verteidiger des Rentners gibt an, dass die aufgefundenen
Italienischer Reisepass mit falschen Personalien sichergestellt
Außerdem war in der Wohnung ein italienischer Reisepass mit einem Lichtbild des Rentners und falschen Personalien. Der Rentner wusste, dass der Ausweis nicht von der hierfür zuständigen Behörde ausgestellt war. Vor Gericht gab er an, dass er ihn schon seit den 90er-Jahren in
Eingeschränkte Funktionsfähigkeit der Waffen bei Strafmaß berücksichtigt
Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte das Gericht, dass alle
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2017
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online
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Dokument-Nr. 24104
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