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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 09.05.2017
- 1 K 770/16.KO -
Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einzug des Jagdscheins nach Verurteilung wegen Nachstellens rechtmäßig
Erforderliche Zuverlässigkeit zum Besitz von Waffen nach Verurteilung zu Freiheitsstrafe nicht mehr gegeben
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Jäger nach einer Verurteilung wegen Nachstellens zu Recht die Waffenbesitzkarte widerrufen und der Jagdschein entzogen werden darf. Das Gericht verwies darauf, dass bei einer Person, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, unwiderlegbar die waffen- und jagdrechtliche Unzuverlässigkeit vermutet wird.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Jäger, ist Inhaber einer
Gericht verweist auf vermutbare fehlende notwendige Charakterstärke zum Umgang mit Waffen
Die Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz keinen Erfolg. Die dem Kläger erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse seien zu widerrufen und der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- Waffenerlaubnis - Widerruf nach Verhängung einer Freiheitsstrafe ein Muss
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 02.10.2007
[Aktenzeichen: 1 L 582/07.MZ]) - Rentner wegen unerlaubten Besitzes von Schusswaffen verurteilt
(Amtsgericht München, Urteil vom 30.01.2017
[Aktenzeichen: 1118 Ds 247 Js 121291/16])
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Dokument-Nr. 24317
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