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Amtsgericht München, Urteil vom 11.09.2023
- 1119 Ds 13 Js 112633/22 -
Museumsmitarbeiter lässt entwendete Gemälde versteigern
Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung
Das Amtsgericht München verurteilte einen 30-jährigen Mann unter anderem wegen drei vollendeten und einem versuchten Fall des illegalen Inverkehrbringens von Kulturgut zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten zur Bewährung und ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 60.617,90 EUR an.
Der Angeklagte war von Mai 2016 bis April 2018 als technischer Mitarbeiter in der Sammlungsverwaltung eines Münchner Museums beschäftigt. Dort hatte er Zugriff auf das Lager, in dem
Geständnis und ehrliche reue des Angeklagten strafmildernd
Das Gericht führte im Rahmen der Strafzumessung insbesondere wie folgt aus: Zugunsten des Angeklagten sprachen sein vollumfängliches Geständnis, auch schon im Ermittlungsverfahren. Strafmildernd war weiter zu berücksichtigen, dass er zu den jeweiligen Tatzeitpunkten nicht vorgeahndet und seit den Tatbegehungen erhebliche Zeit abgelaufen war. Weiter zeigte der Angeklagte ehrliche Reue und Einsicht. Er gab an, ohne Nachdenken gehandelt zu haben. Er könne sich sein Verhalten heute nicht mehr erklären. Zulasten waren die hohe kriminelle Energie in Ziffer 1 sowie das dreiste und rücksichtslose Verhalten des Angeklagten bei Tatbegehung in den Ziffern 1 bis 4 zu werten. Der Angeklagte nutzte die Zutrittsmöglichkeit zu den Lagerräumen in den Gebäuden des Arbeitgebers schamlos aus und veräußerte wertvolles Kulturgut, um sich selbst einen exklusiven Lebensstandard zu sichern und damit zu protzen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2023
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33308
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