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Amtsgericht München, Urteil vom 23.09.2016
- 142 C 12436 /16 -
eBay-Verkäufer hat bei falscher Negativbewertung Anspruch auf Löschung
Beeinflussung des Verkäufer-Profils durch negative Bewertungen ist als Schaden anzusehen
Eine falsche Bewertung einer eBay Transaktion stellt eine Pflichtverletzung im Rahmen des Kaufvertrags dar und führt zu einem Löschungsanspruch des falsch Bewerteten.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bot auf der eBay-Plattform unter seinem Verkäufernamen einen "Burmester 808 MK 3 Vollausstattung im Best/Neu- Zustand, keine 100 Betriebsstunden" zum Verkauf an. In der Beschreibung dazu hieß es: "Der 808 MK3 wird in der Originalverpackung geliefert". Der Beklagte kaufte am 12. März 2016 unter seinem Benutzernamen den Artikel zum Preis von 7.500 Euro. Das Gerät wurde von dem Kläger an den Beklagten mit der Originalverpackung versandt. Der Beklagte gab auf dem
Käufer trifft Nebenpflicht zur Abgabe wahrheitsgemäßer Bewertungen
Der Kläger erhob daraufhin Klage. Das Amtsgericht München verurteilte den Beklagten, der Entfernung der von ihm abgegebenen negativen
Bewertung des Käufers war unzutreffend
Die
Verkäufer entsteht durch Abgabe falscher Bewertungen von Käufern Schaden und Beeinträchtigung seiner Rechte
Durch die Abgabe der falschen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- OLG Düsseldorf: Keine Löschung negativer eBay-Bewertung
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2011
[Aktenzeichen: I-15 W 14/11]) - Negative Kritik bei ebay erlaubt - Amtsgericht München zur Zulässigkeit des Bewertungssystems bei eBay
(Amtsgericht München, Urteil vom 16.12.2009
[Aktenzeichen: 142 C 18225/09])
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Dokument-Nr. 24301
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