Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 16.02.2024
- 142 C 20380/23 -
Dieselskandal: Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen
Kein Vermögensschaden entstanden
Im Streit um Schadensersatz wegen behaupteter Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wies das Amtsgericht München eine Klage gegen einen Automobilhersteller auf Zahlung von 2.175 EUR ab.
Die Klägerin hatte im März 2016 einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten Pkw zu einem Bruttokaufpreis von 14.500 EUR gekauft. Das Fahrzeug verfügt über einen
Kein Vermögensschaden - kein Schadensersatzanspruch
Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Die zulässige Klage ist bereits unschlüssig, da ein Schadensersatzanspruch der Klägerin daran scheitert, dass bereits nach dem eigenen Vortrag der Klägerin kein
Geltend gemachte Schaden aufgezehrt: Nutzungsvorteil übersteigt Wert des Fahrzeugs bereits bei Kaufvertragsabschluss
Die Höhe eines etwaigen Schadens ist dabei gem. § 287 Abs. 1 S. 1 ZPO unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu schätzen. Bei der in vorliegender Konstellation gebotenen Schätzung des Schadens innerhalb eines Rahmens zwischen 5 % und 15 % des Kaufpreises sind bei der Bestimmung des objektiven Werts des Fahrzeugs im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die mit der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung verbundenen Nachteile, insbesondere das Risiko behördlicher Anordnungen, zu berücksichtigen. Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs sind erst dann und nur insoweit schadensmindernd anzurechnen, als sie den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags (gezahlter Kaufpreis abzüglich Differenzschaden) übersteigen. Bei der gemäß § 287 ZPO vorzunehmenden Bemessung der anzurechnenden Nutzungsvorteile kann von folgender Berechnungsformel ausgegangen werden:
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2024
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33940
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33940
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.