Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 19.06.2024
- 142 C 21245/23 -
Retoure eines Carport-Bausatzes
Ware muss in einem transportfähigen Zustand für den Abtransport bereitgestellt werden
Das Amtsgericht München entschied, dass der Käufer eines Carport-Bausatzes nach Rücktritt vom Kaufvertrag verpflichtet ist, die Ware in einem transportfähigen Zustand für den Abtransport bereitzustellen.
Der Kläger hatte bei der Beklagten ein Carport-Bausatz für 999 € inklusive „Lieferung bis Bordsteinkante“ gekauft. Die Beklagte gewährte dem Käufer ein 60- tägiges
Käufer tritt vom Kaufvertrag zurück
Etwa drei Wochen nach Lieferung erklärte der Kläger den
Bausatz weder mangelhaft noch Verkäufer in Verzug
Das AG verurteilte die Beklagte schließlich zur
Der Kläger erwartet offenbar, dass die Beklagte die Pakete in seiner Abwesenheit von seinem (eingefriedeten) Grundstück abholt, müsste diese jedoch auf der „Bordsteinkante“, demnach auf öffentlich zugänglichem Grund, bereitstellen. Zudem war ein Karton ebenfalls unstreitig geöffnet, was auch nach Auffassung des Gerichts dazu führt, dass die Pakete nicht transportfähig waren. Dass die Verpackung eines der Pakete bereits bei Anlieferung beschädigt bzw. geöffnet war, hat der Kläger nicht bewiesen. Schon seit Vortrag hierzu ist widersprüchlich, da er bei der Anlieferung offensichtlich nicht zugegen war. Das Urteil ist rechtskräftig.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2024
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34479
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34479
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.