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Amtsgericht München, Urteil vom 26.09.2011
- 231 C 28047/10 -
Nachbar muss auf fremden Grundstück abgestellten Müll entfernen
Verunreinigung des Nachbargrundstückes stellt Eigentumsbeeinträchtigung dar
Wenn Müll auf einem fremden Grundstück abgeladen wird, dann liegt dabei eine Eigentumsbeeinträchtigung vor, auch wenn die Substanz der Sache nicht geschädigt wird. Der Eigentümer einer Sache hat einen Anspruch auf Unterlassung von Beeinträchtigungen. Dies hat das Amtsgericht München in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im vorliegenden Streitfall hat es zwischen zwei Nachbarn einer Reihenhausanlage schon seit geraumer Zeit immer mal wieder Streitigkeiten gegeben.
Nach 4-tägiger Abwesenheit Eigentümer findet Müllberg vor
Als
Grundstückseigentümer verlangt bei vorangegangenen Vorfall Unterlassungserklärung
Nachdem die Zeugin ca. zwei Monate vor dem Vorfall den gleichen Nachbarn gehört hatte, wie er ankündigte, dass er das
AG: Kläger hat Anspruch auf Unterlassung von Beeinträchtigungen
Diese erhielt er jedoch nicht. Deshalb erhob er eine Unterlassungsklage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin gab ihm Recht:
Der Kläger habe gegen den Beklagten einen Anspruch auf
Bei Wiederholungstat drohen 250.000,- € Ordnungsgeld
Die Nachbarin habe den Beklagten bei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2011
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online
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Dokument-Nr. 12596
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