wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.5/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 26.09.2011
231 C 28047/10 -

Nachbar muss auf fremden Grundstück abgestellten Müll entfernen

Verunreinigung des Nachbargrundstückes stellt Eigentumsbeeinträchtigung dar

Wenn Müll auf einem fremden Grundstück abgeladen wird, dann liegt dabei eine Eigentumsbeeinträchtigung vor, auch wenn die Substanz der Sache nicht geschädigt wird. Der Eigentümer einer Sache hat einen Anspruch auf Unterlassung von Beeinträchtigungen. Dies hat das Amtsgericht München in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

Im vorliegenden Streitfall hat es zwischen zwei Nachbarn einer Reihenhausanlage schon seit geraumer Zeit immer mal wieder Streitigkeiten gegeben.

Nach 4-tägiger Abwesenheit Eigentümer findet Müllberg vor

Als der Eigentümer eines der Grundstücke nach einer 4-tägigen Abwesenheit mit seiner Ehefrau wieder nach Hause kam, stellte er fest, dass auf seiner Terrasse ein Berg Hausmüll abgeladen worden war. Eine andere Nachbarin teilte ihm mit, dass sie, als sie auf ihre Katze wartete, beobachtet hatte, wie der Nachbar, mit dem er in Streit lag, in der Nacht einen Müllsack auf die Terrasse geworfen hatte. Sie hatte den Zustand auch sofort fotografiert.

Grundstückseigentümer verlangt bei vorangegangenen Vorfall Unterlassungserklärung

Nachdem die Zeugin ca. zwei Monate vor dem Vorfall den gleichen Nachbarn gehört hatte, wie er ankündigte, dass er das Nachbargrundstück "zumüllen" wolle und sich kurze Zeit darauf auch Müll auf der Terrasse des anderen Nachbarn befand, verlangte letzterer eine Unterlassungserklärung von ihm, in der er erklären sollte, dass so etwas nicht mehr vorkommen werde.

AG: Kläger hat Anspruch auf Unterlassung von Beeinträchtigungen

Diese erhielt er jedoch nicht. Deshalb erhob er eine Unterlassungsklage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin gab ihm Recht:

Der Kläger habe gegen den Beklagten einen Anspruch auf Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Eigentums. Eine Beeinträchtigung sei jeder Eingriff in die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers. Eine solche liege auch vor, wenn der Eigentümer keine Kenntnis davon habe und wenn eine Einwirkung auf die Substanz des Eigentums nicht gegeben sei. Das Abladen von Müll auf dem Grundstück des Klägers falle somit darunter.

Bei Wiederholungstat drohen 250.000,- € Ordnungsgeld

Die Nachbarin habe den Beklagten bei der Tat beobachtet, so dass keine Zweifel daran bestünden, dass er der Verunreiniger gewesen war. Ebenso habe sie die Drohungen vor zwei Monate gehört. Damals habe sie zwar nicht gesehen, dass der Beklagte Müll geworfen habe. Es sei aber anschließend Unrat auf der Terrasse gelegen. Das Gericht gehe daher davon aus, dass der Beklagte auch damals schon der Täter war und eine solche Tat wiederholen könnte. Er sei daher zur Unterlassung zu verurteilen. Gleichzeitig sei ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, anzudrohen, sollte er ein weiteres Mal Müll im Garten seines Nachbarn abladen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2011
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Eigentumsrecht | Nachbarrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12596 Dokument-Nr. 12596

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12596

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.5 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?