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Amtsgericht München, Vergleich vom 11.11.2011
- 271 C 18055/11 -
Schmerzensgeldstreit wegen Ausrutscher über Fettfleck oder Gelbwurst im Supermarkt
Zur Frage der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Schmerzensgeldhöhe
Eine Kundin, die 4.000,- Euro Schmerzensgeld verlangte, weil sie wegen eines Fettfleck oder einer Scheibe Gelbwurst ausgerutscht war, erhält nun 750,- Euro. Das Amtsgericht München riet den Parteien zu einem Vergleich und machte Ausführungen zur Höhe des Schmerzensgeldes in Deutschland und der Beweislast hinsichtlich des strittigen Geschehensablaufs.
Anfang Mai 2011 begab sich die spätere Klägerin nachmittags in einen
Klägerin verlangt 4.000 Euro Schmerzensgeld
Sie wandte sich an den Inhaber des Supermarktes und verlangte Schmerzensgeld und zwar mindestens 4.000 Euro. Die Ursache ihres Sturzes sei nämlich ein Fettfleck gewesen, der nicht ordnungsgemäß entfernt worden, aber auch nicht erkennbar gewesen sei (vgl. LG Nürnberg-Fürth: Ausrutschen auf Margarine im Supermarkt) .
Scheibe Gelbwurst als Unfallursache?
Der Betreiber des Supermarktes wollte aber nicht zahlen. Die Unfallursache sei kein Fettfleck gewesen, sondern eine Scheibe Gelbwurst. Diese habe ein Kind kurz vorher fallen lassen. Man könne nicht alle Verkehrsflächen ständig auf mögliche Verunreinigungen untersuchen. Außerdem hätte die Kundin die Gelbwurst sehen können. Im Übrigen seien 4.000 Euro viel zu viel. Es sei sowieso zweifelhaft, ob die vorgetragenen Verletzungen alle tatsächlich vorhanden gewesen seien.
Klägerin will auf Fettfleck ausgerutscht sein
Es sei mitnichten eine Gelbwurstscheibe gewesen, sondern ein Fettfleck. Diesen habe man bei normaler Betrachtungsweise nicht sehen können. So große Gelbwurstscheiben habe der
Richterin: Schmerzensgeldforderung ist überhöht
In der mündlichen Verhandlung wies die zuständige Richterin die Klägerin darauf hin, dass ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro erheblich überhöht sei. Auch wenn man alles das zugrunde lege, was sie vortrage, kämen allenfalls 1.000 Euro in Betracht.
Parteien schließen Vergleich über 750,- Euro um umfangreiche Beweisaufnahme zu vermeiden
Darüber hinaus sei eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich sowohl zu den Ursachen des Sturzes wie auch zu der Frage, ob überhaupt eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht München (pm/pt)
- Schmerzensgeld: Ein Ausrutscher in der Obstabteilung kann teuer werden - Sturz auf rutschigem Supermarktboden
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.07.2004
[Aktenzeichen: 7 U 18/03]) - Schadensersatz für Sturz über eine Weintraube - zur Verkehrssicherungspflicht in der Obstabteilung eines Supermarktes
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 26.07.2005
[Aktenzeichen: 3 U 806/05])
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