Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 21.11.2012
- 322 C 17013/12 -
Brennendes Auto in der Tiefgarage: Kein Anspruch auf Schadensersatz für beschädigtes benachbartes Fahrzeug
Verschuldensunabhängiger Anspruch für außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen abgestellte Fahrzeuge nicht gegeben
Gerät ein in einer Tiefgarage abgestelltes Fahrzeug in Brand und beschädigt einen daneben stehenden PKW, setzt ein Schadenersatzanspruch ein Verschulden des Halters des in Brand geratenen Fahrzeugs voraus. Ein verschuldensunabhängiger Anspruch aus § 7 des Straßenverkehrsgesetzes ist nicht gegeben, da Fahrzeuge, die außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen abgestellt sind, nicht mehr "in Betrieb" im Sinne dieser Vorschrift sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall stellte der Besitzer eines BMWs im März 2011 sein Fahrzeug auf seinem Stellplatz in einer privaten
Versicherung verweigert Zahlung von Schadensersatz
Diese weigerte sich zu bezahlen. Es habe sich um eine vorsätzliche
Gericht verneint verschuldensunabhängiger Anspruch auf Schadensersatz
Die Klage des Eigentümers des BMWs kam vor das Amtsgericht München. Der zuständige Richter wies die Klage jedoch ab. Der Brand habe sich im nicht-öffentlichen Verkehrsraum - einer privaten
Anhaltspunkte für Verschulden des Peugeotbesitzers am Brand nicht ersichtlich
Es lägen auch keine Anhaltspunkte vor, aus denen sich ergeben würden, dass die dem
Hinweis:
Ein verschuldensunabhängiger Schadenersatzanspruch setzt eine gesetzliche Regelung voraus. Ein Fall ist § 7 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes. Dieser lautet: Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2013
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16778
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16778
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.