Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 09.03.2015
- 9 W 3/15 -
Halterhaftung bei Fahrzeugbrand aufgrund technischen Defekts durch Marderbiss
Verwirklichung der typischen Kraftfahrzeuggefahr
Kommt es zu einem Fahrzeugbrand und wird dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt, haftet dafür der Halter des in Brand geratenen Fahrzeugs gemäß § 7 Abs. 1 StVG, wenn der Brand auf einen technischen Defekt beruht. Dies gilt selbst dann, wenn der technische Defekt durch einen Marderbiss verursacht wurde. In diesem Fall verwirklicht sich ebenfalls die typische Kraftfahrzeuggefahr. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 geriet ein Opel Vectra in
Landgericht lehnte Gewährung von Prozesskostenhilfe ab
Das Landgericht Konstanz lehnte die Gewährung von Prozesskostenhilfe ab. Die Haftung des Opelhalters sei fraglich, da der
Oberlandesgericht bewilligt Prozesskostenhilfe
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des Chevroletbesitzers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Chevroletbesitzer sei Prozesskostenhilfe zu gewähren, da seine Klage gegen die Haftpflichtversicherung des Opelhalters Aussicht auf Erfolg habe.
Schaden aufgrund technischen Defekts begründet Halterhaftung
Die Voraussetzung für eine
Verwirklichung der typischen Kraftfahrzeuggefahr bei Fahrzeugbrand durch Marderbiss
Für unerheblich hielt das Oberlandesgericht die Möglichkeit, dass der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2017
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Konstanz, Beschluss vom 08.12.2014
[Aktenzeichen: M 4 O 309/14]
- Keine Versicherungshaftung: Von abgestelltem Fahrzeug gehen keine seinem Betrieb zurechenbaren Gefahren mehr aus
(Landgericht Coburg, Entscheidung vom 27.01.2010
[Aktenzeichen: 21 O 195/09]) - Brennendes Auto in der Tiefgarage: Kein Anspruch auf Schadensersatz für beschädigtes benachbartes Fahrzeug
(Amtsgericht München, Urteil vom 21.11.2012
[Aktenzeichen: 322 C 17013/12])
Jahrgang: 2015, Seite: 703 MDR 2015, 703 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2015, Seite: 866 NJW-RR 2015, 866 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2015, Seite: 1309 VersR 2015, 1309 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 678 zfs 2015, 678
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24562
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24562
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.