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Amtsgericht München, Urteil vom 11.11.2015
- 416 C 27402/14 -
Mietspiegel der Stadt München nur auf Wohnungen mit maximaler Größe von 160 qm anwendbar
Anwendung auf größere Wohnungen führt zur formellen Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens
Der Mietspiegel der Stadt München ist nur auf Wohnungen mit einer maximalen Größe von 160 qm anwendbar. Wird bei einer selbst nur geringfügig größeren Wohnung der Mietspiegel zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen, so ist das Mietererhöhungsverlangen formell unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Vermieter einer Wohnung im Juni 2014 von ihren Mietern die
Formelle Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens
Das Amtsgericht München entschied gegen die Vermieter. Diese haben nicht die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2016
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (zt/WuM 2016, 177/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 177 WuM 2016, 177
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Dokument-Nr. 22444
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