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Amtsgericht München, Urteil vom 24.02.2016
- 424 C 21138/15 -
Vom Mieter gegen den Vermieter erstattet Strafanzeige berechtigt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses
Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter unzulässig
Eine Strafanzeige gegen den Vermieter führt nicht zu einem Kündigungsrecht des Vermieters, wenn der Mieter wahre oder aus seiner Sicht möglicherweise wahre Tatsachen zum Anlass einer Anzeige nimmt und hierbei zur Wahrung eigener Interessen handelt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Rechtstreits ist seit 2005
"Heute in der Zeit von 10:30-12.30 Uhr wurden alle Gegenstände vor meiner Kellertür entwendet. Auch meine neue Autoabdeckung, die ich vor meinem Keller abgelegt hatte, da ich mit dem Wagen unterwegs war. Um 12.30 Uhr begegnete mir Ihr Angestellter erneut auf dem Grundstück. Ich bitte um unverzügliche Rückgabe, spätestens bis zum 5. Juli 2015. Eine Anzeige behalte ich mir vor."
Vermieterin hält Fortführung des Mietverhältnisses nach Strafanzeige für unzumutbar
Als die
Amtsgericht erklärt Kündigung für unzulässig
Das Amtsgericht wies die Klage letztlich ab und erklärte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 23597
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