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Amtsgericht München, Urteil vom 05.04.2016
- 432 C 1707/16 -
Mieter kann Mietzahlungen nicht mit Kaution "abwohnen"
Eigenmächtige Vorgehensweise des Mieters hebelt Sicherungszweck der Kautionsvereinbarung zu Lasten des Vermieters aus
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Mieter nicht das Recht hat, die letzten Mietzahlungen mit der hinterlegten Mietkaution zu verrechnen und die Kaution "abzuwohnen".
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin aus München vermietete als Eigentümerin eine Vier-Zimmer-Wohnung in München mit Vertrag vom 18. März 2014 an die beklagte
Verhalten der Mieterin stellt mietrechtlich unzulässiges "Abwohnens der Kaution" dar
Die
Mieter steht kein Recht zur Verrechnung der letzten Mietzahlungen mit hinterlegter Mietkaution zu
Die Vorgehensweise der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 23304
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