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Amtsgericht München, Urteil vom 17.03.2021
- 453 C 17734/20 -
Ersatz nur für den notwendigen Abschleppaufwand geschuldet
AG München zu den Kosten einer Fahrzeug-Abschleppung
Das Amtsgericht München gab der Klage eines Abschleppunternehmens aus dem Raum Fürstenfeldbruck gegen einen Münchner Autohalter auf Zustimmung zur Auszahlung des bei der Hinterlegungsstelle eingezahlten Betrages nur in Höhe von zweimal 207,50 Euro statt und wies die Klage im Übrigen ab.
Der Beklagte hatte am 21.02.2020 in München-Hasenbergl seine beiden PKWs in der Ladezone eines benachbarten Discounters geparkt. Der Filialleiter beauftragte daraufhin die Klägerin mit der Abschleppung der beiden Fahrzeuge und trat ihr die Ersatzansprüche gegen die jeweiligen Falschparker ab. Der Mitarbeiter der Klägerin startete die Anfahrt von deren Betriebshof und positionierte das Abschleppfahrzeug vor Ort, fertigte Fotos zur Beweissicherung, verlud das erste Fahrzeug und setzte es in eine wenige Fahrminuten entfernte Straße um. Dieser Einsatz war um 21.36 Uhr beendet. Das Abschleppfahrzeug kam um 21.54 Uhr wieder auf dem Betriebshof an. Um 21.32 Uhr fuhr ein weiteres Fahrzeug der Klägerin vom Betriebshof los und traf um 21.56 Uhr vor Ort ein. Auch dieser Mitarbeiter setzte nach identischen Vorbereitungen das zweite Fahrzeug bis 22.07 Uhr um. Dieses Abschleppfahrzeug kehrte um 22.28 Uhr auf den Betriebshof zurück. Die Klägerin berechnete dem Beklagten für die Maßnahmen jeweils 330 Euro, davon 201,68 Euro für je eine Stunde Kranplateauschlepper mit Bergefachkraft. Der Beklagte hinterlegte zur Abwendung des Zurückbehaltungsrechts der Klägerin die
Bewusst höhere Rechnung wegen unnötigen Mehraufwendungen unrechtmäßig
Nach Auffassung des Amtsgerichts München stand der Klägerin gegen den Beklagten ein Anspruch auf Zahlung der
Umlage erforderlicher Kosten auf jeweiligen Störer nach jeweiligen Zeitanteilen möglich
Soweit die Klägerin vortragen lässt, dass sie vorab aufgrund stark variierende Einsatzdauer nicht wissen konnte, dass der Einsatz mit nur einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2021
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30427
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