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Amtsgericht München, Urteil vom 24.07.2012
- 473 C 16960/12 -
Vermieter darf Räumungsanspruch nicht durch Entzug der Stromversorgung durchsetzen
Bereitstellung eines grundlegenden Versorgungsstandards ist auch bei Vorenthaltung des Mietobjekts durch Mieter Mindestpflicht für Vermieter
Gibt ein Mieter das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht heraus, berechtigt das den Vermieter nicht, die Stromversorgung zu unterbinden. Es bestehen auch für den Zeitraum der Vorenthaltung des Mietobjekts gewisse Mindestpflichten für den Vermieter. Dazu gehört die Bereitstellung der grundlegenden Versorgungsstandards. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall schlossen
Vermieter muss Stromversorgung wieder herstellen
Der
Für Vermieter bleiben auch während Zeit der Vorenthaltung der Mietwohnung gewisse Mindestverpflichtungen bestehen
Die zuständige Richterin hielt die einstweilige Verfügung jedoch aufrecht. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2013
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 15113
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