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Amtsgericht München, Urteil vom 10.02.2022
- 836 Ls 231 Js 167395/16 -
Untreue: Generalbevollmächtigter Rechtsanwalt verkauft Wohnungen erheblich unter Wert
Anwalt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt
Das Amtsgericht München hat einen 65jährigen Rechtsanwalt wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte kannte die mittlerweile verstorbene Geschädigte bereits seit den 1980er Jahren. Sie war eine enge Freundin seiner Eltern. Die bereits 1926 geborene, kinderlose Dame erteilte dem Angeklagten im Jahr 2008 eine umfassende notarielle General- und Vorsorgevollmacht. Im selben Jahr errichtete sie ein Testament, in dem sie unter anderem den Angeklagten als Erben einsetzte. In der Folgezeit änderte sie das Testament mehrfach. Welches Testament gültig ist, ist Gegenstand eines Zivilverfahrens. Im Jahr 2010 wurde die Geschädigte aufgrund fortschreitender Demenz in einer Einrichtung beschützend untergebracht. Der Angeklagte übernahm für sie fortan die Verwaltung des nicht unerheblichen Vermögens. Unter anderem besaß die Dame zwei Eigentumswohnungen mit jeweils rund 80 qm Wohnfläche in guter Lage im Lehel in München. Der Angeklagte veräußerte unter Verwendung der
AG München wertet Überraschung des Rechtsanwalts als bloße Schutzbehauptung
Der Angeklagte räumte den
Geständnis und Wiedergutmachung des Schadens haben strafmildernder Wirkung
Zu Gunsten des Angeklagten spricht zunächst, dass er bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist. Der Angeklagte ist 65 Jahre alt und ist nicht vorbestraft. Auch sprach erheblich zu Gunsten des Angeklagten, dass die Tat bereits knapp 7 Jahre zurückliegt. Weiter war strafmildernd zu werten, dass der durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2022
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31621
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