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Amtsgericht München, Urteil vom 11.05.2015
- 844 Ds 111 Js 132270/15 -
60-jähriger Münchener wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt
Streitbeteiligten mit "Affe, verpiss dich ... geh zu deiner IS zurück" beschimpft
Das Amtsgericht München hat einen 60-jährigen Münchener wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Verurteilte hatte am 9. Februar 2015 eine Auseinandersetzung mit einem 33-jährigen Münchner türkischer Abstammung. Bei diesem Streit beleidigte er den Zeugen auf der Ehrengutstraße in München mit den Worten "Affe, verpiss dich, das kannst du bei deiner
Äußerungen zur Störung des öffentlichen Friedens geeignet
Der Verurteilte gab in der Verhandlung vor dem Amtsgericht München nur zu, dass der Geschädigte ihn als Depp und Arschloch beschimpft habe. Der Geschädigte habe gesagt, er sei Münchner und er selbst habe daraufhin lediglich gesagt, "ja so schaust du aus, wie die
Gericht setzt Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro fest
Das Gericht verurteilte den Münchner letztlich wegen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Musiktitel "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt!" erfüllt Tatbestand der Volksverhetzung
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 24.03.2014
[Aktenzeichen: 1 Ss 170/13]) - BVerfG: Verurteilungen wegen Volksverhetzung verstoßen gegen Meinungsfreiheit
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.02.2010
[Aktenzeichen: 1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04])
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Dokument-Nr. 21804
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