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Amtsgericht München, Urteil vom 10.01.2018
- 864 Ds 238 Js 223135/17 -
Kalbsleber in der Obsttüte: Supermarktkunde wegen Umverpackens von Ware zu Geldstrafe verurteilt
Umverpacken von Waren kann teuer zu stehen kommen
Das Amtsgericht München hat einen 58-jährigen ledigen Kaufmann wegen Diebstahls in einem Supermarkt zu einer Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu je 800 Euro, insgesamt 208.000 Euro verurteilt.
Der Verurteilte des zugrunde liegenden Verfahrens war am 8. Dezember 2017 festgehalten worden, nachdem er unmittelbar zuvor zum vierten Mal binnen eines Monats in einem
Täter legt volles Geständnis ab
Der Verurteilte, der aufgrund der Straferwartung bei fehlendem festen Wohnsitz in Deutschland seit der Tat in Untersuchungshaft genommen worden war, legte in der Hauptverhandlung ein volles Geständnis ab. Er konnte kein Tatmotiv benennen. Der als Zeuge vernommene Marktleiter bestätigte den Ablauf.
Täter wurde bereits zuvor wegen Straftaten verurteilt
Gegen den Verurteilten war erstmals 2011 wegen Diebstahls einer Tonerkassette eine
Hohen Geldstrafe angemessen
Das Amtsgericht erachtete nun die Verhängung einer hohen
Bei der Bemessung des Tagessatzes legte der Richter monatliche Einkünfte des Verurteilten von mindestens 24.000 Euro zugrunde.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2018
Quelle: Amtsgericht München//ra-online
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Dokument-Nr. 25540
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