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Amtsgericht Neukölln, Beschluss vom 25.06.2014
17 C 1004/14 -

Nachbarstörendes Fußball-Gegröhle nach 22 Uhr bei Spielen der deutschen Fuß­ball­national­mannschaft untersagt

Amtsgericht Neukölln erlässt Einstweilige Verfügung gegen lärmenden Nachbarn

Das Berliner Amtsgericht Neukölln hat eine Einstweilige Verfügung erlassen, mit der es Nachbarn untersagt hat, während der Fuß­ball­welt­meister­schaft nach 22 Uhr außerhalb ihrer Wohnung zu lärmen und so andere Nachbarn in ihrer Nachtruhe zu stören.

Die Beteiligten des zugrunde liegenden Eilverfahrens sind seit längerem uneins über die Art und Weise ihres nachbarschaftlichen Zusammenlebens und tragen zuweilen ihre Konflikte mit gerichtlicher Hilfe aus.

Nachbar darf außerhalb der Wohnung nach 22 Uhr keinen Lärm verursachen

Mit seiner Entscheidung untersagte das Amtsgericht den Antragsgegnern nun bis zum 14. Juli 2014 während der Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft außerhalb der Wohnung auf dem Grundstück, einschließlich des Balkons und der Terrasse der Wohnung nach 22 Uhr Lärm zu verursachen, durch den die Nachbarin (Antragstellerin) oder andere Mitbewohner des Grundstücks in ihrer Nachtruhe gestört werden; insbesondere betrifft dies Lärm in Form von gemeinschaftlichem Gesang, Gegröhle und lauten Rufen mit Familienangehörigen oder Besuchern.

Fenster und Außentüren der Wohnung sind während der Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft geschlossen zu halten

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung setzte das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten fest. Zudem wurde den Antragsgegnern aufgegeben, die Fenster und Außentüren ihrer Wohnung während der Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft im Falle des Empfangs der Fernseh-, Internet- und Rundfunkübertragung bis zum 14. Juli nach 22 Uhr geschlossen zu halten.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2014
Quelle: Kammergericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Nachbarrecht

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Dokument-Nr.: 18396 Dokument-Nr. 18396

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Kommentare (8)

 
 
Tasko schrieb am 03.07.2014

Oder Feuerwerk. Bei jedem Tor der Deutschen Knaller und/oder Raketen. Getrötet wird eh'.

Ich schau lieber Snooker. Ob die sich gestört fühlen, wenn ich bei den China Open nach jedem gewonnenen Frame einen Knaller unter deren Schlafzimmerfenster zünde?

Amelie schrieb am 02.07.2014

Willkommen im Staat der Denunzianten!

Anstatt miteinander zu reden, läuft alles über die Anwälte. Und die, die sich jetzt über das Urteil freuen, sollten mal darüber nachdenken, wie die Retourkutsche aussehen mag... Gruselig und zum Fremdschämen!

Tasko antwortete am 03.07.2014

Steht doch im Text: "Die Beteiligten des zugrunde liegenden Eilverfahrens sind seit längerem uneins über die Art und Weise ihres nachbarschaftlichen Zusammenlebens und tragen zuweilen ihre Konflikte mit gerichtlicher Hilfe aus."

Reden wird wohl schon früher mal nichts gebracht haben.

M.Frank schrieb am 01.07.2014

DANKE DANKE DANKE! Wäre es nur das Gegröle, es wäre ja noch zu ertragen, aber diese Hupkonzerte und die schwerstalkoholgeschwängerten "Fans" mit ihren Tröten, trüben allen, die keine Lust auf diese WM haben, die Abende. Und das gibt es ja nicht nur bei der WM, das gibt es auch bei der EM und den "normalen" Spiele, die von denen, die immer einen Grund zum lauten Feiern brauchen, gern als Vorwand genutzt.

Prapi schrieb am 30.06.2014

das ist ja wiedermal ein gefundenes Fressen für alle die verspannten, verkrampften Erbsenzähler. Alle vier Jahre, zu dumm, daß das Spiel heute erst um 22 Uhr beginnt, Fußballfreunde, nehmt schon mal alle den Mundschutz mit.

Freiburgerin schrieb am 29.06.2014

Ja, es ist wirklich eine Zumutung, als völlig fußballdesinteressierte Mieterin das lautstarke public viewing der Gaststätte unten mit anhören zu müssen. Der Wirt achtet darauf, dass die Leute nicht rumgrölen und stellt auch nach dem Spiel sofort leise oder aus, aber trotzdem ist es eine Zumutung und echter Terror. Gegen die anschl. Hupkonzerte und Schreiereien auf der Straße ist ja die Polizei machtlos - es ist ja eine amtliche Lizenz zum Rumbrüllen gegeben! Dieses Urteil ist ja ein Lichtblick zumindest für die Mieterin dieses Hauses und sehr zu begrüssen. Auch als Nichtzuschauerin kann ich leider gegen das public viewing der Gaststätte nichts unternehmen...

Anonym schrieb am 28.06.2014

Endlich mal eine Rückbesinnung auf das abendländische Recht in dessen Zentrum der Schwache steht und nicht der Fußball. Dieses Recht sieht keine Ausnahme bei WMs oder sonstigen Feiern und Ereignissen vor, woarum auch? Und, ja, die Großleinwände gehören weg oder das Polizeiaufgebot verstärkt. Die Kosten hierfür sollten aus entsprechend hohen Eintrittsgeldern für public viewing finanziert werden und nicht von jenen die der Fußball nicht interessiert und denen anschließend der Schlaf geraubt wird.....

Feodora schrieb am 27.06.2014

Einmal Hü und einmal Hot. Sollen doch alle zu Hause schauen. Da müßten die Liveübertragungen in der Öffentlichkeit an allen Orten wegfallen, denn da wohnen ja auch Leute.

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