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Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 03.12.2021
- 23 C 3805/21 -
Verbringen von Laub in Zwischenraum zwischen Sichtschutz und Maschendrahtzaun durch Nachbarn stellt Eigentumsbeeinträchtigung dar
Kein Anspruch auf Unterlassung bei selbständiger Entfernung des Laubs durch Nachbarn
Werden zwei Grundstücke durch eine Sichtschutzwand und einem Maschendrahtzaun getrennt und verbringt der Nachbar in den Zwischenraum zwischen Sichtschutz und Maschendraht Laub, so stellt dies eine Eigentumsbeeinträchtigung dar. Es besteht aber kein Anspruch auf Unterlassung, wenn der Nachbar das Laub selbständig wieder entfernt. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einem Grundstück in Bayern befand sich zum
Kein Anspruch auf Unterlassung wegen fehlender Wiederholungsgefahr
Das Amtsgericht Nürnberg entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2022
Quelle: Amtsgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2022, Seite: 524 GE 2022, 524
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Dokument-Nr. 31919
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