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Amtsgericht Oberkirch, Urteil vom 27.05.1999
- 1 C 281/98 -
Sommerhitze: Umkippen eines Motorrads auf weich gewordenem Asphalt
Sorgfaltspflichtverletzung
Das Amtsgericht Oberkirch hatte sich mit der Frage der Haftung zu befassen, wenn ein Krad auf weich gewordenem Asphalt umkippt.
Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Krad auf
Das Amtsgericht Oberkirch verurteilte den
§ 14 Abs. 2 StVO lautet:
(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Das Urteil ist aus dem Jahr 1999 und erscheint im Rahmen der Reihe "Sommerurteile"
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2010
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 9982
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