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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 20.08.2001
- 2 Ss 143/01 - 3 Ws (B) 353/01 -
Grünpfeil vor Kreisverkehr berechtigt Abbiegen nach rechts zur sofortigen Ausfahrt bei der ersten Möglichkeit
Nicht erlaubt ist Weiterfahrt im Kreisverkehr
Ein Grünpfeil vor einem Kreisverkehr berechtigt zum Abbiegen nach rechts, um sofort bei der ersten Möglichkeit aus dem Kreis herauszufahren. Nicht erlaubt ist dagegen die Weiterfahrt im Kreisverkehr. Zudem muss stets vom rechten Fahrstreifen abgebogen werden (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 9 StVO). Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer stand auf der mittleren von drei Fahrspuren vor einem
Vorliegen eines fahrlässig begangenen qualifizierten Rotlichtverstoßes
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Rechtsbeschwerde des Autofahrers zurück. Dieser habe fahrlässig einen qualifizierten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2017
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Urteil vom 04.04.2001
[Aktenzeichen: 299 OWi 436/01]
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Jahrgang: 2002, Seite: 49 NZV 2002, 49
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Dokument-Nr. 24947
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