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Amtsgericht Rheine, Urteil vom 16.05.2019
- 10 C 234/18 -
Einmaliger Zahlungsverzug nach 14 Jahren Mietdauer rechtfertigt bei sofortigem Ausgleich der Mietrückstände keine ordentliche Kündigung
Treuwidriges Verhalten des Vermieters bei Festhalten an Kündigung
Kommt es nach 14 Jahren beanstandungsfreier Mietdauer zu einem Zahlungsverzug, so ist der Vermieter nicht zu einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Mieter die Mietrückstände sofort nach Erhalt der Kündigung ausgleicht. Hält der Vermieter dennoch an der Kündigung fest, verhält er sich treuwidrig. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt der Mieter einer Wohnung in Emsdetten Anfang Oktober 2018 eine fristlose und hilfsweise
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe
Das Amtsgericht Rheine entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2019
Quelle: Amtsgericht Rheine, ra-online (zt/WuM 2019, 531/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 53 WuM 2019, 53
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Dokument-Nr. 27938
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