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Amtsgericht Rheine, Urteil vom 09.05.2023
- 14 C 44/23 -
Kosten der Dichtigkeitsprüfung für Gasleitungen als Betriebskosten
Dichtigkeitsprüfung dient der Prüfung der Betriebssicherheit der Heizung
Die Kosten der Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Kosten dienen der Prüfung der Betriebssicherheit der Heizung im Sinne von § 2 Nr. 4a BetrKV. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung im Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Rheine auf Rückzahlung angeblich zu viel gezahlter
Kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für Dichtigkeitsprüfung
Das Amtsgericht Rheine entschied gegen die Kläger. Ihnen stehe kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für die
Dichtigkeitsprüfung dient der Prüfung der Betriebssicherheit der Heizung
Es handele sich nach Ansicht des Amtsgerichts um Kosten der Prüfung der Betriebssicherheit der Heizung im Sinne von § 2 Nr. 4a BetrKV. Denn ausströmendes Gas stelle eine erhebliche Gefahr für Vermieter und Mieter dar.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2023
Quelle: Amtsgericht Rheine, ra-online (zt/WuM 2023, 647/rb)
- Kosten einer überobligatorischen Dichtigkeitsprüfung einer Gasleitung können nicht auf Mieter umgelegt werden
(Amtsgericht Münster, Urteil vom 15.03.2019
[Aktenzeichen: 48 C 361/18]) - Umlegbarkeit der Kosten für Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen nur bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 08.10.2021
[Aktenzeichen: 238 C 98/21])
Jahrgang: 2023, Seite: 647 WuM 2023, 647
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Dokument-Nr. 33465
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