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Amtsgericht Rostock, Urteil vom 15.11.2013
- 47 C 243/13 -
Nichtanlaufen eines Hafens während einer Kreuzfahrt stellt Reisemangel dar
Kreuzfahrtreisende haben Anspruch auf Reisepreisminderung
Wird während einer Kreuzfahrt ein Hafen entgegen der Planung nicht angesteuert, so liegt darin ein Reisemangel im Sinne des § 651 c Abs. 1 BGB. Ein Kreuzfahrtreisender hat daher Anspruch auf eine Reisepreisminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der angespannten politischen Lage in Ägypten wurde der
Kein Anspruch auf Reisepreisminderung
Das Amtsgericht Rostock entschied gegen die Kläger. Zwar habe die Abweichung von der geplanten Reiseroute einen Mangel im Sinne des § 651 c Abs. 1 BGB dargestellt. Ein Anspruch auf
Anspruch auf Schadenersatz bestand ebenfalls nicht
Zudem habe nach Ansicht des Amtsgerichts kein Anspruch auf Schadenersatz nach § 651 f BGB wegen entgangener Urlaubsfreude bestanden. Denn weder sei die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2014
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (zt/RRa 2014, 99/rb)
- Landausflug auf Kreuzfahrt fiel aus - Minderung des Reisepreises ist auf Dauer des Mangels beschränkt
(Landgericht Bonn, Urteil vom 26.08.2008
[Aktenzeichen: 8 S 24/08]) - Piratengefahr: AG München zu Reisepreisminderungen nach Routenänderung bei Kreuzfahrten
(Amtsgericht München, Urteil vom 14.01.2010
[Aktenzeichen: 281 C 31292/09])
Jahrgang: 2014, Seite: 99 RRa 2014, 99
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Dokument-Nr. 18282
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