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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 17.04.2015
- 17 C 113/14 -
Wasserpfütze im Supermarkt: Kundin hat nach Sturz Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Supermarktbetreiber muss Sicherheit der Kunden gewährleisten können
Das Amtsgericht Schöneberg hat einer Kundin, die in einem Supermarkt auf einer Wasserlache ausgerutscht war und sich verletzt hatte, Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass der Supermarktbetreiber seine Pflichten verletzt habe, indem er es unterlassen habe, zumutbare Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit ihrer Kunden zu gewährleisten.
Im zugrunde liegenden Streitfall war eine Kundin im Bereich der Getränkeregale eines Supermarkts gestürzt und hatte sich dabei verletzt. Grund für den
Klägerin verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld
Die Klägerin verlangt mindestens 800 Euro
Supermarktbetreiber weist Schuld am Unfall von sich
Der beklagte Supermarktbetreiber behauptet, ca. 15 Minuten vor dem Unfall sei eine Mitarbeiterin an der Unfallstelle vorbeigekommen; zu diesem Zeitpunkt sei der Boden noch trocken gewesen.
Amtsgericht wirft Supermarktbetreiber Pflichtverletzungen vor
Das Amtsgericht Schöneberg entschied, dass der beklagte Supermarktbetreiber seine Pflichten verletzt habe, indem er es unterlassen habe, zumutbare Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit ihrer Kunden zu gewährleisten. Der Beklagte hätte erkennen müssen, dass die auf dem Fußboden des Supermarktes befindliche Pfütze, die den
Gericht bejaht Schmerzensgeld von 1.000 Euro und weiteren Schadensersatz
Unter Berücksichtigung aller Umstände, u. a. der von der Klägerin erlittenen Verletzungen und des am eigenen wirtschaftlichen Vorteil orientierten Verhaltens der Beklagten nach dem Unfall sei ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2015
Quelle: Kammergericht/ra-online
- Schmerzensgeldstreit wegen Ausrutscher über Fettfleck oder Gelbwurst im Supermarkt
(Amtsgericht München, Vergleich vom 11.11.2011
[Aktenzeichen: 271 C 18055/11]) - Schadensersatz für Sturz über eine Weintraube - zur Verkehrssicherungspflicht in der Obstabteilung eines Supermarktes
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 26.07.2005
[Aktenzeichen: 3 U 806/05])
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Dokument-Nr. 20929
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