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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 12.12.2005
- 6 C 430/05 -
Fahrradanhänger für Kinder darf im Hof stehen
Anhänger muss nicht jedes Mal in den Keller gebracht werden
Mieter dürfen Fahrradanhänger, die sie für ihre Kinder benötigen, im Hof abstellen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
Im Fall stellte eine Berliner Familie mit zwei Kindern einen
Vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg unterlag er mit einer entsprechenden Klage. Der Richter stellte sich auf die Seite der Eltern. Er stellte fest, dass Mieter die
Siehe auch:
BGH, Urt. v. 10.11.2006, aus welchem hervorgeht, dass Mieter Kinderwagen im Hausflur abstellen dürfen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2007
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 3660
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