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Amtsgericht Sinzig, Urteil vom 06.05.1998
- 4 C 1096/97 -
Schnarchgeräusche: Chronisches Schnarchen kann Grund für Eigenbedarfskündigung darstellen
Schnarchender Vermieter kann Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen / Schlaflose Nächte der Ehefrau
Ein Kündigungsgrund wegen Eigenbedarfs kann auch krankhaftes Schnarchen sein, wenn der Vermieter aus dem gemeinsamen Schlafzimmer mit der Ehefrau ausziehen muss und damit einen der vermieteten Räume benötigt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Sinzig hervor.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein
Eigenbedarfskündigung wegen Schnarchens berechtigt
Das Amtsgericht Sinzig bestätigte die
Kündigungswunsch des Vermieters nachvollziehbar und vernünftig
Für eine
Schließlich stellte das Gericht fest, dass sich die Situation hinsichtlich des Schnarchens zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses noch anders dargestellt hatte. Zu diesem Zeitpunkt sei der Kläger noch davon ausgegangen, dass sich sein Schnarchproblem durch ärztliche Hilfe lösen lasse.
Berufung
Der Beklagte legte gegen das Urteil des Amtsgericht Sinzig Berufung beim Landgericht Koblenz ein. Das Landgericht wies die Berufung zurück.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2012
Quelle: ra-online, AG Sinzig (zt/WM 99, 461/pt)
- Landgericht Koblenz, Urteil vom 17.06.1999
[Aktenzeichen: 14 S 216/98]
- Schnarchender Nachbar kann nicht als Mietmangel oder Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages angeführt werden
(Amtsgericht Bonn, Urteil vom 25.03.2010
[Aktenzeichen: 6 C 598/08]) - Schnarchender Sitznachbar im Flugzeug: Schnarchen ist kein Reisemangel
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.08.2001
[Aktenzeichen: 31 C 842/01-83])
Jahrgang: 1999, Seite: 760 NZM 1999, 760 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1999, Seite: 461 WuM 1999, 461
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Dokument-Nr. 11463
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