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Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 08.10.1992
- 4 C 414/92 -
Kosten für Feuerlöscherprüfung nicht als Betriebskosten oder Wartungskosten der Heizungsanlage umlagefähig
Feuerlöscher nicht Bestandteil der Heizungsanlage oder zum Betrieb der Heizungsanlage erforderlich
Die Kosten für eine Feuerlöscherprüfung sind ohne vertragliche Vereinbarung nicht als Betriebskosten oder Wartungskosten für die Heizungsanlage umlagefähig. Denn ein Feuerlöscher ist nicht Bestandteil der Heizungsanlage und ist auch nicht zum Betrieb der Heizungsanlage erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall legte der Vermieter einer Wohnung die Kosten für die
Keine Umlagefähigkeit der Kosten für Feuerlöscherprüfung
Das Amtsgericht Steinfurt entschied zu Gunsten des Mieters. Nach dem Mietvertrag seien die Kosten für die Feuerlöscherprüfung
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2017
Quelle: Amtsgericht Steinfurt, ra-online (zt/WuM 1993, 135/rb)
Jahrgang: 1993, Seite: 135 WuM 1993, 135
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Dokument-Nr. 23911
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