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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „nicht umlagefähig“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2022
- VIII ZR 379/20 -

BGH: Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht auf Wohnungsmieter umlegbar

Kein Vorliegen von sonstigen Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV

Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind gleichzusetzen mit den Kosten für deren Erwerb und sind daher nicht auf die Mieter umlegbar. Es handelt sich bei den Mietkosten nicht um sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2016 sollte die Mieterin einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen anteilig die Kosten für die Anmietung der Rauchwarnmelder als Betriebskosten zahlen. Darüber entbrannte in der Folgezeit vor Gericht ein Streit. Sowohl das Amtsgericht Bergheim als auch das Landgericht Köln vertraten die Ansicht, dass die Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern nicht umlagefähig seien. Nunmehr sollte der Bundesgerichtshof darüber entscheiden.Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Kosten für die Miete der keine umlagefähigen Betriebskosten darstellen. Es handele sich nicht um sonstige... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 23.11.2021
- 210 C 174/21 -

Keine Umlage von Anmietkosten für Rauchwarnmelder

Vorliegen von verkappten Anschaffungskosten

Die Anmietkosten für Rauchwarnmelder sind als verkappte Anschaffungskosten zu werten und somit nicht auf die Mieter umlegbar. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung in Gelsenkirchen gemäß der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 11,16 € für die Kosten der Anmietung der Rauchwarnmelder zahlen. Da der Mieter damit nicht einverstanden war, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Vermieterin.Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Waldkirch, Urteil vom 04.10.2012
- 1 C 10/12 -

Keine Umlagefähigkeit der Betriebs­kosten­position "Allgemeinstrom"

Fehlende Transparenz und unzureichende Bezeichnung

Die Position "Allgemeinstrom" in einer Betriebs­kosten­abrechnung ist nicht umlagefähig, da sie intransparent und unzureichend bezeichnet ist. Dies hat das Amtsgericht Waldkirch entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung in Baden-Württemberg gemäß der Betriebskostenabrechnung unter anderem die anteiligen Kosten für den "Allgemeinstrom" in Höhe von 20,67 € zahlen. Da die Mieter damit nicht einverstanden waren, kam es zu einem Gerichtsverfahren.Das Amtsgericht Waldkirch entschied zu Gunsten der Mieter. Die Position "Allgemeinstrom"... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 21.05.2021
- 202 C 181/20 -

Kosten für vorbeugende Reinigung von Wasserrohren nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar

Kein Vorliegen laufender Kosten

Die Kosten für die vorbeugende Reinigung von Wasserohren können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Sie stellen keine laufenden Kosten dar. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags ab den Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen über die Umlagefähigkeit der Kosten für die vorbeugende Reinigung von Wasserrohren.Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied, dass eine vorbeugende Reinigung von Wasserrohren technisch allenfalls in so langen Zeitabständen erforderlich... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 20.11.2020
- 49 C 363/19 -

Keine Umlagefähigkeit der Kostenpositionen "Wartungskosten" und "Allgemeinstrom"

Mieter nicht zur Zahlung verpflichtet

Die in einer Betriebs­kosten­abrechnung enthaltenen Kostenpositionen "Wartungskosten" und "Allgemeinstrom" sind nicht umlagefähig. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung vor dem Amtsgericht Hamburg unter anderem über die Kostenpositionen "Wartungskosten" und "Allgemeinstrom" in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017. Der Mieter hielt die Positionen für nicht umlagefähig.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Mieters.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 14.04.2020
- 168 C 7340/19 -

Kosten von Baumfällungen nicht auf Betriebskosten umlegbar

Baumfällkosten keine laufend entstehenden Kosten

Die Kosten von Baumfällungen können nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden. Denn solche Kosten entstehen nicht laufend und erfüllen daher nicht dem Betriebs­kosten­begriff aus § 1 Abs. 1 der Betriebs­kosten­verordnung (BetrKV). Dies hat das Amtsgericht Leipzig entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Leipzig im Jahr 2020 darüber zu entscheiden, ob die Kosten der Fällung einer Korkenzieherweide und einer Robinie als Gartenpflegekosten auf die Wohnungsmieter umlegbar seien.Das Amtsgericht Leipzig entschied, dass die Kosten der Baumfällung nicht unter der Position "Gartenpflege" auf die Mieter umlagefähig... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Landshut, Urteil vom 05.12.2019
- 3 C 1511/19 -

Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig

Möglichkeit einer Moderni­sierungs­miet­erhöhung

Die Mietkosten für Rauchwarnmelder in einer Mietwohnung können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Möglich ist aber eine Moderni­sierungs­miet­erhöhung nach § 559 BGB. Dies hat das Amtsgericht Landshut entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Mietkosten für die Rauchwarnmelder tragen. Da er damit nicht einverstanden war, kam es zu einer Klage.Das Amtsgericht Landshut entschied zu Gunsten des Mieters. Die Kosten für die Miete eines Rauchwarnmelders können nicht im Rahmen einer... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Münster, Urteil vom 12.09.2019
- 6 C 1738/19 -

Nutzerwechselgebühr wegen Zwischenablesung nicht umlagefähig

Vorliegen nicht umlagefähiger Verwaltungskosten

Die Nutzerwechselgebühr wegen einer Zwischenablesung kann nicht auf den Mieter umgelegt werden. Denn solche Kosten stellen nicht umlagefähige Verwaltungskosten dar. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung die Kosten für die Nutzerwechselgebühr wegen einer Zwischenablesung zahlen. Der Vermieter verwies insofern auf eine Regelung im Mietvertrag, wonach die Mieterin die Nutzerwechselgebühr zu zahlen habe. Da sich die Mieterin weigerte dem nachzukommen, erhob der Vermieter Klage.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2019
- VIII ZR 62/19 -

BGH: An Hausmeister entrichtete Notdienstpauschale stellen keine Betriebskosten dar

Vorliegen von nicht umlagefähigen Verwaltungskosten

Die an einen Hausmeister entrichtete Notdienstpauschale stellen keine Betriebskosten dar. Vielmehr handelt es sich dabei um nicht umlagefähige Verwaltungskosten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin sollten gemäß der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 anteilig die Kosten einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale in Höhe von fast 103 EUR zahlen. Die Pauschale wurde für die Notdienstbereitschaft des Hausmeisters bei Störungsfällen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, wie zum... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 25.09.2019
- 65 S 132/19 -

Unzulässige Umlage von Gartenpflegekosten für öffentlich zugängliche Gemein­schafts­flächen

Auf förmlichen Widmungsakt kommt es nicht an

Die Kosten für die Pflege von Gemein­schafts­flächen einer Wohnanlage dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Flächen öffentlich zugänglich sind. Dabei kommt es nicht auf einen förmlichen Widmumgsakt an, sondern auf das tatsächliche Gesamtbild. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall lebten die Mieter einer Wohnung seit November 2014 in einer von der Vermieterin als "Stadtquartier" bezeichnete Wohnanlage in Berlin-Buch. Neben den Wohnungen befanden sich in dem Areal auch eine öffentliche Sporthalle, Schulen, Kindergärten und eine Seniorenwohnanlage. Die Mieter wendeten sich nun dagegen, dass nach den Nebenkostenabrechnungen für die... Lesen Sie mehr