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Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.1986
- 62 S 94/85 -
Kosten für Prüfung von Feuerlöschgeräten sowie Austausch der Löschsubstanz durch Fachfirma stellen umlagefähige Betriebskosten dar
Vermieter kann zur Wartung von Schneeräumgeräten sowie Hausreinigung Fachfirmen beauftragen
Die Kosten für eine Prüfung von Feuerlöschgeräten und für den Austausch der Löschsubstanz stellen umlagefähige Betriebskosten dar. Zudem ist der Vermieter berechtigt, zur Wartung von Schneeräumgeräten sowie zu Hausreinigung Fachfirmen zu beauftragen und die dadurch entstehenden Kosten auf die Mieter umzulegen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnungsmietvertrags im Jahr 1983 über die Umlagefähigkeit einiger von der Vermieterin aufgeführten Kosten. So vertrat die Vermieterin die Ansicht, dass die Kosten für die Wartung der
Umlagefähigkeit der Wartungskosten für Schneeräumgeräte
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr sei auch nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung nicht verwehrt gewesen, die Wartung der
Umlagefähigkeit der Hausreinigungskosten
Nach Auffassung des Landgerichts habe es der Vermieterin darüber hinaus im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung zugestanden, die Hausreinigung einer
Umlagefähigkeit der Kosten zur Prüfung der Feuerlöschgeräte und für den Austausch der Löschsubstanz
Die Vermieterin habe schließlich auch die Kosten für die Prüfung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 1986, 1121/rb)
- Hausmeisterkosten als Betriebskosten: Garten- und Reinigungsarbeiten sind als Hausmeisterkosten umlagefähig
(Amtsgericht Münster, Urteil vom 16.10.2012
[Aktenzeichen: 7 C 4687/11]) - Verdunstungsröhrchen: Pflicht zur Zahlung von Heizkosten trotz abgesperrten Heizkörperventils aufgrund Kaltverdunstung
(Landgericht Berlin, Urteil vom 09.03.2000
[Aktenzeichen: 62 S 463/99])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1986, Seite: 1121 GE 1986, 1121
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Dokument-Nr. 23858
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