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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wartungskosten“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Rheine, Urteil vom 05.07.2022
- 10 C 49/22 -
Wartungskosten für Pumpe kann auf Mieter umgelegt werden
Pumpenwartungskosten als Kosten der Entwässerung
Die Wartungskosten für eine Pumpe kann auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag eine Umlage der Kosten der Entwässerung vorsieht. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Rheine unter anderem über die Zulässigkeit der Umlage der Kosten für die Wartung einer Pumpe.Das Amtsgericht Rheine entschied, dass die Kosten für die Wartung der Pumpe umlegbar seien. Diese Kosten fallen unter dem im Mietvertrag geregelten Kosten der Entwässerung. Bei den Pumpenwartungskosten handele es sich um eine regelmäßig in Betriebskostenabrechnungen vorkommende Position, die dem Bereich der Wassergewinnung bzw. Entwässerung zuzuordnen seien.Die Wartungskosten für eine Pumpe kann auf die Mieter... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.04.2021
- 67 S 335/20 -
Keine Umlegbarkeit der Kosten der Anmietung eines Rauchmelders als Betriebskosten
Wartungskosten sind umlagefähig
Die Kosten für die Anmietung eines Rauchmelders sind nicht als Betriebskosten auf den Wohnungsmieter umlegbar. Umlagefähig sind dagegen die Wartungskosten. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin sollten nach der Betriebskostenabrechnung von November 2019 unter anderem die Kosten für die Anmietung und Wartung der Rauchmelder in Höhe von insgesamt 21,68 € zahlen. Die Mieter hielten die Kosten für nicht umlagefähig und verlangten daher den mittels Lastschrifteinzugs eingezogenen Betrag zurück. Da sich... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 15.04.2021
- 31 S 6492/20 -
Umlagefähigkeit von Wartungskosten für Rauchmelder
Landgericht München I zur Umwälzung von Wartungskosten eines Rauchmelders auf den Mieter
Das Landgericht München I hat am 15.04.2021 entschieden, dass die Umlage von "sonstigen Betriebskosten", die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht im Einzelnen benannt sind – hier: Wartungskosten für Rauchwarnmelder – in jedem Fall eine entsprechende Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter erfordert, in welcher der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird
Zwischen dem Kläger als Eigentümer und Vermieter und der Beklagten besteht aufgrund schriftlichen Mietvertrags seit dem Jahr 2001 ein Mietverhältnis über eine Wohnung in München. Darin wurden in § 3 Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart. § 3 Ziff. 2 Nr. 17 lautet: „Sonstige Betriebskosten wie für Anlagen, Einrichtungen, Nebengebäude, Garagen“. § 3 Ziff. 7 lautet: „Werden öffentliche... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 20.11.2020
- 49 C 363/19 -
Keine Umlagefähigkeit der Kostenpositionen "Wartungskosten" und "Allgemeinstrom"
Mieter nicht zur Zahlung verpflichtet
Die in einer Betriebskostenabrechnung enthaltenen Kostenpositionen "Wartungskosten" und "Allgemeinstrom" sind nicht umlagefähig. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung vor dem Amtsgericht Hamburg unter anderem über die Kostenpositionen "Wartungskosten" und "Allgemeinstrom" in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017. Der Mieter hielt die Positionen für nicht umlagefähig.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Mieters.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.11.2018
- IV ZR 14/17 -
BGH: Privater Krankenversicherer muss Wartungskosten für computergesteuertes Kniegelenk einer Beinprothese erstatten
Austausch eines Gel-Liners als erstattungsfähige Wartungskosten
Ein privater Krankenversicherer muss die Wartungskosten für ein computergesteuertes Kniegelenk erstatten. Dazu gehören etwa die Kosten für den Austausch eines Gel-Liners. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2013 erhielt ein Mann eine Beinprothese, die mit einem computergesteuerten Kniegelenk im Wert von 40.000 EUR ausgestattet war. Im Sommer 2015 kam es zu einer Service-Inspektion, bei der vor allem ein sogenannter Gel-Liner mit Distalanschluss ausgewechselt wurde. Dieser dient der Verbindung zwischen dem Prothesenschaft und dem Beinstumpf... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 30.01.2017
- 423 C 8482/16 -
Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbar
Keine Umlage von Wartungskosten bei Wartungspflicht des Mieters
Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern können nicht als Betriebskosten auf den Wohnungsmieter umgelegt werden. Zudem ist eine Umlage der Wartungskosten dann nicht möglich, wenn der Mieter für die Wartung verantwortlich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung sollten aufgrund der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 anteilig die Kosten für die Anmietung und Wartung der Rauchwarnmelder zahlen. Der Betrag belief sich auf ca. 54 EUR. Die Mieter waren damit aber nicht einverstanden und weigerten sich daher zu zahlen. Der Vermieter erhob daraufhin Klage.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 08.10.1992
- 4 C 414/92 -
Kosten für Feuerlöscherprüfung nicht als Betriebskosten oder Wartungskosten der Heizungsanlage umlagefähig
Feuerlöscher nicht Bestandteil der Heizungsanlage oder zum Betrieb der Heizungsanlage erforderlich
Die Kosten für eine Feuerlöscherprüfung sind ohne vertragliche Vereinbarung nicht als Betriebskosten oder Wartungskosten für die Heizungsanlage umlagefähig. Denn ein Feuerlöscher ist nicht Bestandteil der Heizungsanlage und ist auch nicht zum Betrieb der Heizungsanlage erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall legte der Vermieter einer Wohnung die Kosten für die Prüfung der Feuerlöscher im Heizraum auf die Mieter um. Denn seiner Meinung nach handele es sich dabei um Betriebskosten bzw. Wartungskosten für die Heizungsanlage. Es sei insofern zu beachten, so der Vermieter, dass nach dem Bauordnungsrecht sowie aus Sicherheitsgründen ein Feuerlöscher im Heizraum... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.1986
- 62 S 94/85 -
Kosten für Prüfung von Feuerlöschgeräten sowie Austausch der Löschsubstanz durch Fachfirma stellen umlagefähige Betriebskosten dar
Vermieter kann zur Wartung von Schneeräumgeräten sowie Hausreinigung Fachfirmen beauftragen
Die Kosten für eine Prüfung von Feuerlöschgeräten und für den Austausch der Löschsubstanz stellen umlagefähige Betriebskosten dar. Zudem ist der Vermieter berechtigt, zur Wartung von Schneeräumgeräten sowie zu Hausreinigung Fachfirmen zu beauftragen und die dadurch entstehenden Kosten auf die Mieter umzulegen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnungsmietvertrags im Jahr 1983 über die Umlagefähigkeit einiger von der Vermieterin aufgeführten Kosten. So vertrat die Vermieterin die Ansicht, dass die Kosten für die Wartung der Schneeräumgeräte sowie für die Reinigung des Wohnhauses durch eine Fachfirma als Betriebskosten anzusehen sind. Dies sahen die Mieter einer... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.10.2015
- 2 U 216/14 -
"Sämtliche Wartungskosten" als Betriebskosten durch AGB-Klausel auf Gewerbemieter umlegbar
Keine Pflicht des Vermieters zur näheren Auflistung einzelner Kosten oder zur Begrenzung der Höhe
Einem Gewerbemieter kann grundsätzlich durch eine AGB-Klausel im Mietvertrag "sämtliche Wartungskosten" als Betriebskosten übertragen werden. Eine nähere Auflistung der einzelnen Kosten oder eine Begrenzung der Höhe ist nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Zahnarzt in einem neu errichteten Einkaufs- und Gewerbezentrum eingemietet. Aufgrund der Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2010 und 2011 sollte der Zahnarzt unter anderem Wartungskosten tragen. Eine nähere Auflistung darüber, welche Anlagen zu welchem Preis gewartet, wurden enthielten die Abrechnungen nicht. Die Vermieterin hielt dies... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 29.03.2007
- 26 C 287/06 -
Umlagefähigkeit der Wartungskosten für Rauchmelder bei Vereinbarung im Mietvertrag oder Umlageerklärung
Kosten für Rauchmelder fallen nicht unter "sonstige Betriebskosten"
Kosten für die Wartung von Rauchmeldern können nur dann als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies entweder im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder der Vermieter berechtigt ist, neue Betriebskosten durch Erklärung umzulegen. Eine Umlage als "sonstige Betriebskosten" ist nicht möglich. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall legte eine Vermieterin im Jahr 2005 die Wartungskosten für die Rauchmelder als "sonstige Betriebskosten" auf die Mieter um. Die Mieter meinten jedoch, dass dies nicht zulässig sei und weigerten sich zu zahlen. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Potsdam entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch... Lesen Sie mehr
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