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Landgericht Berlin, Urteil vom 26.11.2003
- 29 O 374/03 -
Kosten für Anschaffung und Montage von Feuerlöschern keine umlagefähigen Betriebskosten
Wohnungsmieter müssen Kosten nicht anteilig tragen
Die Kosten für die Anschaffung und Montage von Feuerlöschern können nicht als Betriebskosten auf die Wohnungsmieter umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob die Umlage der Kosten für die Anschaffung und
Keine Umlagefähigkeit der Anschaffungs- und Montagekosten
Das Landgericht Berlin entschied, dass Kosten für die Anschaffung und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2005, 237/rb)
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Jahrgang: 2005, Seite: 237 GE 2005, 237
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Dokument-Nr. 23891
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