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Amtsgericht Vaihingen, Urteil vom 03.12.2019
- 1 C 315/19 -
Bei Pflicht zur Gartenpflege steht Mieter Anspruch auf Errichtung einer Gerätehütte zu
Erforderlichkeit der Gerätehütte zur Lagerung von Gartengeräten
Ist ein Mieter dazu verpflichtet, die Gartenpflege zu übernehmen, so steht ihm ein Anspruch auf Errichtung einer Gerätehütte zu, wenn kein andere Ort zur Lagerung von Gartengeräten besteht. Dies hat das Amtsgericht Vaihingen an der Enz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war die Mieterin einer in Baden-Württemberg liegenden Erdgeschosswohnung nach dem Mietvertrag verpflichtet, die
Anspruch auf Errichtung der Gerätehütte
Das Amtsgericht Vaihingen an der Enz entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung der
Aufstellen einer Gerätehütte keine bauliche Veränderung
Das Aufstellen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2021
Quelle: Amtsgericht Vaihingen a. d. Enz, ra-online (zt/WuM 2020, 780/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 780 WuM 2020, 780
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Dokument-Nr. 29797
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