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Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 06.07.2009
- 7 C 131/09 -
Mit der Miete in Verzug: Kein warmes Wasser
Vermieter hat Zurückbehaltungsrecht
Wenn ein Mieter mit der Miete mindestens drei Monate in Verzug ist, kann der Vermieter einzelne Grundversorgungsleistungen einstellen. Dies geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall lebte eine Frau mit ihren beiden Kindern und ihrem Lebensgefährten in einer Mietwohnung. Nach knapp einem Jahr zog der Lebensgefährte aus. Die Frau verfügte über kein eigenes Einkommen. Sie war finanziell auf die Unterstützung durch das Amt für berufliche Wiedereingliederung angewiesen. Die hierfür erforderlichen Anträge hatte sie gestellt. Allerdings geriet sie in Zahlungsverzug mit der
Mieterin verlangt Wiederherstellung der Warmwasserversorgung
Im Wege einer einstweiligen Verfügung versuchte die
Gericht weist Antrag auf einstweilige Verfügung ab
Die Richter wiesen ihren Antrag zurück. Da sie mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2010
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 9745
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