die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verzug des Mieters“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Beschluss vom 25.01.2018
- 67 T 9/18 -
Keine Veranlassung zur Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen bei Nichtbeantwortung einer fristgebundenen Aufforderung zur Erklärung der Duldungsbereitschaft
Mieter muss nach Nichtbeantwortung des Aufforderungsschreibens durch Mahnung in Verzug gesetzt werden
Ein Wohnungsmieter gibt keine Veranlassung zur Erhebung einer Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, wenn er eine fristgebundene Aufforderung des Vermieters zur Erklärung der Duldungsbereitschaft unbeantwortet lässt. Vielmehr liegt eine Klageveranlassung nur vor, wenn der Vermieter nach erfolgloser Aufforderung zur Erklärung der Duldungsbereitschaft eine Mahnung ausspricht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieter einer Berliner Wohnung bereits im August 2016 die Bereitschaft zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen erklärt hatten, hielten sie es für nicht notwendig, im Juli 2017 erneut ihre Bereitschaft zu erklären. Der Vermieter bat im Juli 2017 unter Fristsetzung erneut um Zustimmung zu den Maßnahmen, weil im Jahr 2016 einige Mieter ihre Zustimmung verweigerten und somit die Baumaßnahmen nicht vorgenommen wurden. Da sich die Mieter innerhalb der gesetzten Frist nicht erklärten, erhob der Vermieter Duldungsklage. Daraufhin erklärten die Mieter sofort ihre Zustimmung zu den Modernisierungsmaßnahmen.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 06.07.2009
- 7 C 131/09 -
Mit der Miete in Verzug: Kein warmes Wasser
Vermieter hat Zurückbehaltungsrecht
Wenn ein Mieter mit der Miete mindestens drei Monate in Verzug ist, kann der Vermieter einzelne Grundversorgungsleistungen einstellen. Dies geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall lebte eine Frau mit ihren beiden Kindern und ihrem Lebensgefährten in einer Mietwohnung. Nach knapp einem Jahr zog der Lebensgefährte aus. Die Frau verfügte über kein eigenes Einkommen. Sie war finanziell auf die Unterstützung durch das Amt für berufliche Wiedereingliederung angewiesen. Die hierfür erforderlichen Anträge hatte sie gestellt. Allerdings geriet... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2005
- VIII ZR 94/04 -
Verzugszinsen: Kein rückwirkender Verzug des Mieters mit der Zahlung von Mieterhöhungsbeträgen
Eine Mieterhöhung gegen den Willen des Mieters wird erst fällig, wenn ein Gericht sie für rechtskräftig erklärt hat. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Der Mieter muss zwar rückwirkend den Differenzbetrag zur alten Miete zahlen, jedoch dürfen die Verzugszinsen nicht erhoben werden.
Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß der Mieter nicht rückwirkend mit der Zahlung von Mieterhöhungsbeträgen in Verzug gerät, wenn er dazu verurteilt wird, einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters für Zeiträume zuzustimmen, die vor Rechtskraft des Zustimmungsurteils liegen.Die Klägerin hatte von den... Lesen Sie mehr