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Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 08.02.2022
- 13 C 285/18 -
Eigenmächtiger Einbau einer Badewanne und eines Boilers nebst Verlegung von Wasserleitungen und Verfliesung rechtfertigt ordentliche Kündigung des Mieters
Nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten
Ein Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung eine Badewanne und einen Boiler einzubauen, Wasserleitungen zu verlegen und Verfliesungen vorzunehmen. Darin liegt eine nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten, welche eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine ordentliche
Anspruch auf Räumung und Herausgabe
Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die ordentliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2023
Quelle: Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 2023, 242/rb)
- Eigenmächtiger Einriss einer Wand berechtigt Vermieter zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses
(Landgericht Kassel, Urteil vom 05.05.2011
[Aktenzeichen: 1 S 432/10]) - Mieter darf keine ganzflächige Verglasung des Balkons ohne Zustimmung des Vermieters vornehmen
(Amtsgericht München, Urteil vom 11.07.2012
[Aktenzeichen: 472 C 7527/12])
Jahrgang: 2023, Seite: 242 GE 2023, 242
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Dokument-Nr. 32790
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