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Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 31.07.2023
- 3 C 349/22 -
Rechtskräftige Abweisung einer Zustimmungsklage steht Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach erneutem Mieterhöhungsverlangen nicht entgegen
Vorliegen eines anderen Streitgegenstands
Wurde die Klage des Vermieters auf Zustimmungserteilung zu einem Mieterhöhungsverlangen rechtskräftig abgewiesen, so steht dies einer Klage auf Zustimmung nach einem erneutem Mieterhöhungsverlangen nicht entgegen. Denn in diesem Fall liegt ein anderer Streitgegenstand vor. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Berlin ein
Keine Unzulässigkeit der Klage
Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschied gegen die Mieterin. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2023
Quelle: Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 2023, 905/rb)
Jahrgang: 2023, Seite: 905 GE 2023, 905
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Dokument-Nr. 33400
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