wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss vom 04.10.2017
166A F 8790/16 -

Ehe für alle: Homosexuelles Ehepaar darf Kind adoptieren

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zur Kindesadoption für gleich­geschlechtliches Paar

Ein homosexuelles Ehepaar darf einen zweijährigen Jungen als Kind annehmen. Dies hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden.

Die beiden Männer waren zunächst eine Lebenspartnerschaft eingegangen und ließen diese nach dem Gesetz über eine "Ehe für alle" (Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts), das am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten ist, in eine Ehe umwandeln.

Der zweijährige Junge lebte bereits seit seiner Geburt als Pflegekind bei den beiden Männern und ist nun deren gemeinschaftliches Kind. Das Adoptionsverfahren war bereits 2016 eingeleitet worden.

Bisher ist es für eine Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz nicht möglich, gemeinschaftlich ein Kind zu adoptieren, und es ist ungeklärt, ob diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Durch die Umwandlung in eine Ehe stellte sich dieses Problem für die beiden Männer nicht mehr.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2017
Quelle: ra-online, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (pm)

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24963 Dokument-Nr. 24963

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24963

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (3)

 
 
Jan Lanc schrieb am 16.10.2017

Einem Kind geht es sicher besser bei einem schwulen Paar als im Heim!

Anton schrieb am 11.10.2017

Unter Ehe versteht man eine Verbindung zwischen Mann und Frau. Alle anderen Verbindungen widersprechen dem Wort EHE!

feo antwortete am 11.10.2017

Sie verstehen das unter Ehe. Ich z.B. verstehe unter Ehe, eine offizielle Verbindung von 2 Menschen.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?