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Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss
Sohn des Berliner Ehrenmord-Opferns Hatin Sürücü bleibt bei Pflegeeltern - Schwester der Erschossenen unterliegt mit Antrag auf Übertragung der Vormundschaft
Übertragung der Vormundschaft würde nicht dem Willen der verstorbenen Mutter entsprechen
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat den Antrag der Schwester der im Februar 2005 erschossenen Hatin Sürücü auf Übertragung der Vormundschaft für deren minderjährigen Sohn zurückgewiesen.
Hatin S. wurde nach den Feststellungen der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin von ihrem Bruder Ayhan S. getötet. Ihre beiden ebenfalls der Tat angeklagten Brüder wurden durch das Landgericht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Urteil mit der Revision angefochten.
Nach Beendigung des Strafprozesses vor dem Landgericht beantragte die Schwester der Getöteten am 28. April 2006 bei dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg als Vormundschaftsgericht, ihr die
Bei seiner Entscheidung stellte das Vormundschaftsgericht u. a. fest, dass eine Übertragung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Kammergerichts vom 20.12.2006
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Dokument-Nr. 3546
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