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Amtsgericht Ludwigslust, Urteil vom 14.03.2022
- 44 C 504/20 -
Anspruch auf Einsicht in noch vorhandene Originalbelege
Unzulässiger Verweis auf digitale Belege
Sind die Originalbelege zu einer Betriebskostenabrechnung noch vorhanden, so bezieht sich das Einsichtsrecht des Mieters auf diese Unterlagen. Ein Verweis auf digitale Belege ist dann unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn die Originalbelege in einem von der Mietwohnung weit entfernten Ort aufbewahrt werden. Dies hat das Amtsgericht Ludwigslust entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern begehrten die Einsicht in die
Kein Anspruch auf Zahlung der Nebenkostennachforderungen
Das Amtsgericht Ludwigslust entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Zahlung der Nebenkostennachforderungen zu, da sie den Mietern die Einsicht in die
Anspruch auf Einsicht in Originalbelege
Den Mietern stehe nach Auffassung des Amtsgerichts ein Anspruch auf Einsicht in die
Kein Einsichtsrecht bei Vernichtung der Originalbelege
Der Mieter habe daher dann keinen Anspruch auf Einsicht in die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2022
Quelle: Amtsgericht Ludwigslust, ra-online (zt/GE 2022, 796/rb)
- Belegeinsicht: Vermieter hat behauptete Vernichtung von Originalbelegen zu Betriebskostenabrechnung nachzuweisen
(Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 06.06.2019
[Aktenzeichen: 11 C 464/18]) - Anspruch auf Einsicht der Originalbelege zu einer Nebenkostenabrechnung am Mietort bei 400 km entfernten Sitz des Vermieters
(Landgericht Freiburg, Urteil vom 24.03.2011
[Aktenzeichen: 3 S 348/10])
Jahrgang: 2022, Seite: 796 GE 2022, 796
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Dokument-Nr. 32137
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