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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Belegeinsicht“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Münster, Urteil vom 25.10.2023
- 38 C 1947/22 -

Vorlage von Belegen zur Betriebs­kosten­abrechnung muss in geordneter Form erfolgen

Mieter nicht zum selbständigen Ordnen verpflichtet

Die Pflicht des Vermieters zur Vorlage der Belege zur Betriebs­kosten­abrechnung umfasst gemäß § 259 Abs. 1 BGB auch die Pflicht zur Vorlage in einer geordneten Form. Es ist nicht Aufgabe des Mieters die Belege selbständig zu ordnen. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Münster hatten von ihrer Vermieterin die Vorlage der Belege zu den Betriebskostenabrechnungen von 2018 bis 2020 verlangt. Da die Vermieterin diese in ungeordneter Form übergeben hatte, verweigerten die Mieter die Zahlung der Nachzahlungen. So waren die Belege weder thematisch noch chronologisch stringent sortiert. Die Vermieterin akzeptierte die Zahlungsverweigerung nicht und erhob Klage.Das Amtsgericht Münster entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf die Nachzahlungen zu, da den Beklagten ein Leistungsverweigerungsrecht zustehe.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Siegen, Urteil vom 27.01.2023
- 17 C 8/22 -

Wohnungseigentümer kann seinen Mieter zur Einsicht in Betriebs­kosten­belege ermächtigen

Keine Beschränkung des Einsichtsrechts auf übliche Bürozeiten

Ein Wohnungseigentümer kann gestützt auf § 18 Abs. 4 WEG seinem Mieter dazu ermächtigen, zwecks Kontrolle der Betriebs­kosten­abrechnung Einsicht in die entsprechenden Belege bei der Verwaltung zu nehmen. Das Einsichtsrecht ist dabei nicht auf die üblichen Bürozeiten beschränkt. Dies hat Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwecks Kontrolle der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 ermächtigte ein Wohnungseigentümer seinen Mieter dazu, die bei der Verwaltung vorhandenen Belege einsehen zu dürfen. Die Verwaltung war damit nicht einverstanden. Sie bot lediglich an, dem Wohnungseigentümer auf seine Kosten Kopien zuzusenden. Dieser erhob schließlich gegen die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Heidelberg, Urteil vom 19.04.2023
- 45 C 103/22 -

Einsicht in Verwaltungs­unterlagen stets in Geschäftsräumen des Verwalters

Auf Zumutbarkeit der Entfernung kommt es nicht an

Einsicht in die Verwaltungs­unterlagen ist stets in den Geschäftsräumen des Verwalters zu nehmen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Entfernung zumutbar ist. Dies hat das Amtsgericht Heidelberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer einer Wohnung in Heidelberg beanspruchte die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen. Es bestand aber Streit darüber, wo dies zu erfolgen hat.Das Amtsgericht Heidelberg entschied, dass die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gemäß § 269 Abs. 1 BGB immer am Ort der Geschäftsräume des Verwalters vorzunehmen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Rheine, Urteil vom 13.12.2022
- 10 C 156/22 -

Anspruch auf Übersendung von Belegen bei 500 km entfernten Vermieter

Fehlende Belegübersendung begründet Zurück­behaltungs­recht an Nachzahlung

Wohnt der Vermieter 500 km von der Mietwohnung entfernt, besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung der Belege zur Betriebs­kosten­abrechnung. Kommt der Vermieter der Belegübersendung nicht nach, so steht dem Mieter ein Zurück­behaltungs­recht an der Nachzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vermieter einer Wohnung im Gerichtsbezirk Rheine verlangte aus den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2020 und 2021 eine Nachzahlung. Der Mieter wollte vor der Zahlung zunächst die Kostenpositionen prüfen und bat daher um Übersendung der Rechnungskopien und der Kopie eines Wartungsvertrags. Der Vermieter wohnte in Berlin und damit... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Ludwigslust, Urteil vom 14.03.2022
- 44 C 504/20 -

Anspruch auf Einsicht in noch vorhandene Originalbelege

Unzulässiger Verweis auf digitale Belege

Sind die Originalbelege zu einer Betriebs­kosten­abrechnung noch vorhanden, so bezieht sich das Einsichtsrecht des Mieters auf diese Unterlagen. Ein Verweis auf digitale Belege ist dann unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn die Originalbelege in einem von der Mietwohnung weit entfernten Ort aufbewahrt werden. Dies hat das Amtsgericht Ludwigslust entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern begehrten die Einsicht in die Originalbelege zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2015 bis 2017. Die Vermieterin verwies darauf, dass in ihrem Büro in Boizenburg Einsicht in die digitalen Belege genommen werden können. Der Hauptsitz der Vermieterin war in Berlin. Da die Mieter... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.10.2021
- VIII ZR 150/20 -

BGH: Verweigerte Belegeinsicht begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Betriebskosten

Mieter kann Zahlung laufender Betriebskosten zurückhalten

Verweigert der Vermieter zu Unrecht die Belegeinsicht, begründet dies keinen Anspruch des Mieters auf Rückzahlung bereits geleisteter Betriebskosten. Eine verweigerte Belegeinsicht rechtfertigt aber den Zurückbehalt laufender Betriebs­kosten­voraus­zahlungen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob der Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung im Jahr 2017 vor dem Amtsgericht München gegen seine Vermieterin Klage auf Rückzahlung geleisteter Nachzahlungen. Der Mieter begründete seinen Anspruch damit, dass ihm die Einsicht in die Belege zur Betriebskostenabrechnung verweigert wurde. Während das Amtsgericht der Klage stattgab, wies sie das Landgericht... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2021
- VIII ZR 66/20 -

BGH: Mieter steht grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebs­kosten­abrechnung zu

In Einzelfällen kann lediglich Vorlage von Kopien oder Scanprodukten vom Vermieter geschuldet sein

Grundsätzlich steht einem Mieter gemäß § 259 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebs­kosten­abrechnung zu. In Einzelfällen kann vom Vermieter aber nur die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten geschuldet sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten die Mieter einer Wohnung in Günzburg Einsicht in die Originalbelege zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2015 bis 2017. Die Vermieterin hatte nur Belegkopien übersandt. Während das Amtsgericht Günzburg den Anspruch der Mieter auf Einsicht in die Originalbelege bejahte, verneinte das Landgericht Memmingen einen solchen Anspruch.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.12.2020
- VIII ZR 118/19 -

BGH: Recht zur Belegeinsicht einer Betriebs­kosten­abrechnung umfasst zugrundeliegende Zahlungsbelege

Verweigerung der Belegeinsicht rechtfertigt Verweigerung der Nachzahlung

Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebs­kosten­abrechnung umfasst auch die zugrundeliegenden Zahlungsbelege. Solange die Belegeinsicht verweigert wird, kann der Mieter die Nachzahlung verweigern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich der Mieter einer Wohnung in Berlin eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 zu zahlen. Hintergrund dessen war, dass dem Mieter zwar die Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Rechnungsbelege gewährt wurde, nicht jedoch die ebenfalls vom Mieter verlangte Einsichtnahme in die entsprechenden Zahlungsbelege.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 06.06.2019
- 11 C 464/18 -

Belegeinsicht: Vermieter hat behauptete Vernichtung von Originalbelegen zu Betriebs­kosten­abrechnung nachzuweisen

Bei fehlendem Beweis steht Mieter weiter Anspruch auf Einsicht in Originale zu

Behauptet der Vermieter, die Originalbelege zu einer Betriebs­kosten­abrechnung seien vernichtet, so muss er dies nachweisen können. Kann er dies nicht, steht dem Mieter weiter ein Anspruch auf Einsicht in die Originale zu. Kopien reichen dann nicht aus. Dies hat das Amtsgericht Konstanz entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 2018 auf Einsicht in die Originalbelege zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2015 und 2016. Die Vermieterin führte an, dass die Originalbelege durch ein Fachunternehmen eingescannt und anschließend vernichtet worden seien. Die Originale seien daher nicht mehr vorhanden. Die Mieterin bestritt dies.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 14.06.2019
- 63 S 255/18 -

Schweigen des Vermieters auf Terminsanfrage des Mieters zur Belegeinsicht stellt keine Verweigerung der Belegeinsicht dar

Mieter darf Betriebs­kosten­nach­zahlung nicht verweigern

In dem Schweigen des Vermieters auf eine Terminsanfrage des Mieters zu einer Belegeinsicht liegt keine Verweigerung der Belegeinsicht. Der Mieter darf daher die Betriebs­kosten­nach­zahlung nicht verweigern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mieter sollte nach einer Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung in Höhe von über 1.600 EUR zahlen. Da seine Vermieterin auf eine Terminsanfrage zur Einsicht der Belge nicht reagiert hatte, verweigerte der Mieter die Nachzahlung. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage.Das Landgericht Berlin entschied... Lesen Sie mehr