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Amtsgericht Neuenahr-Ahrweiler, Urteil vom 17.08.1994
- 3 C 575/94 -
Mieter können Anspruch auf zwei Reserveschlüssel haben
Art der Nutzung der Reserveschlüssel kann allein der Mieter bestimmen / Haustürschlüssel für Pflegedienst
Ein Mieter hat einen Anspruch darauf, dass ihm zwei Reserveschlüssel zur Wohnung und zum Haus übergeben werden. Die Art der Nutzung dieser Schlüssel kann der Mieter frei entscheiden, sofern keine Störungen daraus entstehen. Dies hat das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall forderte eine 84-jährige
Mieterin hatte Anspruch auf zwei zusätzliche Haus- und Wohnungstürschlüssel
Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler stellte fest, dass der
Verlust des Hauptschlüssels möglich
Es sei erfahrungsgemäß zu bedenken, so das Amtsgericht weiter, dass ein Schlüssel vorübergehend verlegt werden kann. In solchen Fällen müsse aber der
Erkrankung der Mieterin musste berücksichtigt werden
Zudem sei nach Ansicht des Gerichts zu berücksichtigen gewesen, dass die
Sicherheitsbedenken des Vermieters waren unerheblich
Soweit der Vermieter Sicherheitsbedenken anführte, sei dies aus Sicht des Gerichts unerheblich gewesen. Die
Zwei Reserveschlüssel genügten
Das Gericht hielt zwei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2013
Quelle: Amtsgericht Neuenahr-Ahrweiler, ra-online (zt/WuM 1996, 331/rb)
- Mieter darf vom Vermieter zusätzliche Haustürschlüssel für Postboten und Zeitungszusteller verlangen
(Amtsgericht Mainz, Urteil vom 03.07.2007
[Aktenzeichen: 80 C 96/07]) - Allein stehender Mieter hat Anspruch auf mindestens zwei Haustürschlüssel
(Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 09.10.1990
[Aktenzeichen: 103 C 406/90])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1996, Seite: 331 WuM 1996, 331
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Dokument-Nr. 16505
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