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Amtsgericht Oldenburg in Holstein, Urteil vom 04.05.2020
- 31 C 222/19 -
Nießbraucher steht gegen Eigentümer kein Anspruch auf Erneuerung einer Terrassentür zu
Gemeinschaftseigentum der Terrassentür unerheblich
Ein Nießbraucher steht gegenüber dem Eigentümer kein Anspruch auf Erneuerung einer Terrassentür zu. Dies gilt auch dann, wenn die Terrassentür im Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht. Dies hat das Amtsgericht Oldenburg in Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Nießbraucherin einer in Schleswig-Holstein befindlichen Wohnung im Jahr 2019 vom Eigentümer Ersatz einer beschädigten
Kein Anspruch auf Ersatz der Terrassentür
Das Amtsgericht Oldenburg in Holstein entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Ersatz der
Gemeinschaftseigentum der Terrassentür unerheblich
Ob die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2020
Quelle: Amtsgericht Oldenburg in Holstein, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28784
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