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Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 13.11.2020
- 12 C 1523/20 -
Ausschluss der Eigenbedarfskündigung durch notariellen Kaufvertrag kommt Wohnungsmieter zu gute
Vorliegen eines Vertrags zugunsten Dritter
Regelungen zum Ausschluss der Eigenbedarfskündigung in einem notariellen Kaufvertrag geben dem Wohnungsmieter ein eigenes Abwehrrecht. Es handelt es sich insofern um einen Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2012 wurde eine vermietete Eigentumswohnung in Stuttgart verkauft. Der notarielle
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Denn die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2021
Quelle: Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, ra-online (zt/WuM 2021, 374/rb)
Jahrgang: 2021, Seite: 374 WuM 2021, 374
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Dokument-Nr. 30614
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