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Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 25.06.2014
- 8 C 99/14 -
Querschnittsgelähmter, türkischer Mieter darf Parabolantenne zum Empfang türkischer Programme auf Terrasse aufstellen
Voraussetzung ist aber fehlende oder nur geringe Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters
Ein Querschnittsgelähmter, türkischer Mieter einer Wohnung darf zum Empfang türkischer Programme eine Parabolantenne auf seiner Terrasse aufstellen, wenn dadurch die Mietsache gar nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt wird. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte der Mieter einer Wohnung auf seiner Terrasse eine
Kein Anspruch der Vermieterin auf Beseitigung der Parabolantenne
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf
Informationsinteresse überwiegte Interesse am Eigentumsschutz
Nach Ansicht des Amtsgerichts sei das Informationsinteresse des Mieters höher zu bewerten gewesen. Es sei zu beachten, dass der Mieter aufgrund seiner körperlichen Einschränkung und die damit einhergehenden Bindung an seine Wohnung ein erhöhtes Bedürfnis an Informationen und Unterhaltung durch Fernsehprogramme, auch aus seinem Heimatland, hatte. Dabei spiele es eine Rolle, dass über eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2015
Quelle: Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, ra-online (zt/WuM 2015, 235/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 235 WuM 2015, 235
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Dokument-Nr. 20936
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