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Anwaltsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 06.06.2016
- II AGH 16/15 -
Freischaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs ohne Einverständnis des Rechtsanwalts unzulässig
Rechtswidriger Eingriff in Berufsausübungsfreiheit
Die Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, ohne Einverständnis des Rechtsanwalts sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach freizuschalten. Andernfalls liegt ein rechtswidriger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) vor. Dies hat der Anwaltsgerichtshof Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein
Anspruch auf Unterlassung der Freischaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches
Der Anwaltsgerichtshof Berlin entschied zu Gunsten des Rechtsanwalts. Ihm habe ein Anspruch auf
Eingriff in Berufsausübungsfreiheit
Der
Fehlende gesetzliche Grundlage zur Freischaltung begründet Rechtswidrigkeit des Eingriffs
Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2016
Quelle: Anwaltsgerichtshof Berlin, ra-online (vt/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2016, Seite: 190 BRAK-Mitt 2016, 190
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Dokument-Nr. 22784
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